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Klare Worte der Stadt Mönchengladbach zum Wegfall der L277

Auf Anfrage erreicht uns dieses Statement der Stadt Mönchengladbach, das wir hier mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen:

„Mit dem Einzug der L277 fällt nach der A 61 eine weitere wichtige Verbindung nach Süden weg und ist damit ein weiterer Verlust, den die Stadt im Zusammenhang mit dem Braunkohlenbergbau zu schultern hat. Sie kämpft seit mehr als 40 Jahren gegen die mannigfachen Auswirkungen des Braunkohlentagebaus auf das Stadtgebiet. Dieser Kampf spiegelt sich z. B. wider in einer Vielzahl politisch einstimmiger Ratsbeschlüsse und zahlreichen Stellungnahmen  gegenüber Land, Braunkohlenausschuss und Genehmigungsbehörden. Nicht zuletzt sind neben den großräumig wirksamen wasserwirtschaftlich-ökologischen Themen, der Verlust der Nachbarschaften und des Hinterlandes sowie die gekappten räumlichen Verbindungen als Folge des wandernden Lochs und schließlich der auf Dauer (Ewigkeit) bestehende Verlust der Landoberfläche wesentliche Argumente, sich gegen den Tagebau zu wehren.

Trotz allem Engagements konnten zwar Teilerfolge erreicht werden, jedoch gab es nach der 2. Leitentscheidung 1991 keine weitere Änderung bezüglich der Fläche, die der Tagebau auf Mönchengladbacher Gebiet beansprucht. Diese Fläche umfasst auch den südlich des Immissionsschutzwalls von Wanlo noch auf Mönchengladbacher Gebiet gelegenen Teil der L 277, für dessen Einzug der Bergbautreibende einen genehmigten Hauptbetriebsplan besitzt. In der nun anstehenden neuen, inzwischen 4. Leitentscheidung der Landesregierung zum Braunkohlenabbau wird die Stadt ihre Forderung nach einem 500 m Abstand des Tagebaus vom Südrand des Stadtgebiets nochmals bekräftigen und hofft, dass dieser Forderung entsprochen wird.“

 

Stadt Mönchengladbach

Presse & Kommunikation

Rathausplatz 1

41050 Mönchengladbach

 

Demo-Aufruf „Alle Dörfer bleiben“: RWE auf Abstand halten – Kommt am 19.7. zur Demo auf die L277

Kämpft mit uns um die L277, den Erhalt der Dörfer und Klimagerechtigkeit!
Demo-Start Keyenberg: 19.7; 12.30 Uhr

Die L277 ist nicht nur eine Lebensader, die die bedrohten Dörfer am Garzweiler-Tagebau mit der Umgebung verbindet, sie markiert für uns Anwohner*innen auch eine zentrale Schutzlinie. Die Straße ist das Einzige, was unsere Dörfer am Garzweiler-Tagebau noch von den Baggern trennt.

RWE will die L277 jetzt am Montag sperren, um sie abzureißen. Um unser Zuhause weiter zu zerstören und die Braunkohle darunter abzubaggern. Kohle, die die Klimakrise weiter anheizt, Kohle, die kein Mensch mehr braucht. Das ist die Realität des deutschen Kohle“ausstieges“.

Das werden wir nicht zulassen!

Wenn wir die Bagger hier aufhalten, werden viele Millionen Tonnen Kohle im Boden bleiben. So treten wir mit unserem Widerstand auch für Klimagerechtigkeit ein – dafür, dass alle Dörfer bleiben, weltweit. Dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Am Sonntag, den 19.7. um 12.30 Uhr treffen wir uns zu einer Auftaktkundgebung an der Kreuzung Keyenberg (Borschemicher Straße). Dann ziehen wir auf der L277 gemeinsam als gelber Demozug nach Lützerath: zu Fuß, mit Rädern, mit Bobbycars oder Pferdekutschen. Gegen 15 Uhr ist in Lützerath eine Schlusskundgebung geplant.

Die nächsten Tage, die nächsten Wochen werden entscheidend. Gemeinsam stellen wir uns auf der L277 schützend vor die Dörfer, um RWE auf Abstand zu halten. Lasst uns diese Straße zum Symbol unseres Widerstandes gegen Kohlewahnsinn und Klimaverbrechen machen.

Haltet euch auf dem Laufenden und teilt unsere Infos:
https://www.alle-doerfer-bleiben.de/
www.twitter.com/AlleDoerfer

 

Bitte beachtet auch den Aufruf von „Die Kirche(n) im Dorf lassen“ zur liturgischen Nachtwache ab 20.00 Uhr an der Immerather Straße.

Offener Brief von Kurt Claßen: Kein Gemeinwohl-Interesse an der Abbaggerung von Manheim

12.07.2020

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident des Landes NRW,

sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG,

 

mit Beschluss vom 05.10.2018 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster unanfechtbar entschieden (Aktenzeichen: 11 B 1129/18, Rz. 41), dass ein überwiegendes Interesse des Gemeinwohls für den „planmäßigen Fortbetrieb des Tagebaus Hambach“ nicht besteht.

Weder vom Land NRW noch von der RWE Power AG sei substantiiert dargetan oder durch entsprechende Unterlagen belegt worden, dass die Strom- und sonstige Energieversorgung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland gefährdet und nicht mehr gewährleistet sei, wenn der Tagebau Hambach nicht mehr fortgeführt werde (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 41).

Ausschließlich im Bereich der beiden untersten Sohlen des Tagebaus Hambach dürfe die RWE Power AG Braunkohle nur fördern, soweit die Kohle nur zur Verstromung eingesetzt wird und nicht zur Verwertung bzw. Veredelung von Braunkohle in Form von Brenn- oder sonstigen Stoffen für den freien Markt (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 42).

(Nur) das über den beiden untersten Sohlen liegende Deckgebirge der 5. bis 1. Sohle dürfe der Tagebaubetreiber im Tagebau Hambach (noch) abräumen, solange dies nicht unter Inanspruchnahme der Flächen des „I.   Forsts“ geschehe (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 42, Satz 1 zweiter Teilsatz).

Nach diesen Maßstäben des OVG NRW ist es nicht mehr im Interesse des Gemeinwohls, wenn der Tagebaubetreiber um Manheim herum Ackerboden und darunter liegende Bodenschichten abräumt, um anderweitig auf der 7-/6. Sohle des Tagebaus Braunkohle zu gewinnen. Nach den vorliegenden Planungen soll nämlich die unter Manheim befindliche Kohle nämlich nicht mehr gefördert werden, mithin gibt es darüber auch kein Deckgebirge, das nach den Maßstäben des OVG NRW abgeräumt werden darf.

Nur vollständigkeitshalber seien das Land NRW und RWE um Stellungnahme darüber gebeten, ob und wo genau der Abraum unter Manheim zur Sicherung von Betriebs-, Rand- oder Endböschungen verwendet werden soll. Zur Verkürzung der Postlaufzeit in Klage und Eilverfahren auf vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach zum 31.12.2020 mögen gesonderte Ausfertigungen der Stellungnahmen von NRW und RWE dem Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 14 K 1664/19) unmittelbar übersandt werden. Eine Ausfertigung dieser Email hier wird dem VG Köln unmittelbar übersandt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen

Diplom-Kaufmann/Steuerberater, Kerpen-Buir