Kategorie: Aktuelles
FFF Aachen mobilisieren zur Demo nach Alsdorf: Klimaschutz und Strukturwandel for Future
Fridays for Future Aachen und ein breites Aachener Bündnis mobilisieren zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Klimaschutzabkommen am 11.12.2020 / Radtour zu Revierkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Reviervon Aachen nach Alsdorf
Am 12. Dezember 2015 wurde das Pariser Klimaschutzabkommen nach langem Ringen von 196 Ländern angenommen. Es ist bis heute von 188 Ländern ratifiziert. Die in Artikel 2 des Abkommens festgelegten Hauptziele sind: Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 1,5°C bzw. 2°C gegenüber vorindustriellen Werten; Senkung der Emissionen, Anpassungen an den Klimawandel und Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit Klimaschutzzielen und Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels.
Auch Deutschland hat sich zur Einhaltung dieses Abkommens verpflichtet. Die dafür notwendigen Maßnahmen, die von führenden wissenschaftlichen Institutionen empfohlen werden, finden sich allerdings nicht oder nur äußerst unzureichend in den aktuellen klimapolitischen Entscheidungen wieder. Laut IPCC steuern wir derzeit unvermindert auf einen globalen Temperaturanstieg bis zu 4 Grad Celsius zu. Mit schon jetzt deutlich spürbaren Folgen: Abschmelzung der Eismassen, Anstieg des Meeresspiegels, Dürren, Ernteausfällen, Überschwemmungen und Waldbrände in vielen Teilen der Erde.
Unter dem Motto „5 Jahre Pariser Klimaschutzabkommen und wir strampeln uns immer noch ab“ veranstaltet das Bündnis am 11.12.2020 eine Fahrraddemo von Aachen nach Alsdorf. Damit möchten wir unseren Protest und Unmut über die unzureichenden Maßnahmen und Entscheidungen bzgl. der Umsetzung des Pariser Abkommens gut sichtbar machen.
Warum nach Alsdorf? Wir müssen dringend und konsequent mit einem großen Umbau in den Bereichen Energie, Industrie, Mobilität, Wohnen, Land-, Forst-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft tätig werden und uns bei dieser Transformation unbedingt an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung orientieren. Dafür müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese werden der Gesellschaft fundamentale Veränderungen abverlangen und brauchen daher den Willen der Gesellschaft und die Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen mitzugestalten. Es zeigt sich, dass Entscheidungsträger*innen die notwendige Klimapolitik für die Gesellschaft als nicht zumutbar ansehen. Die aktuelle Corona Pandemie beweist jedoch, dass Menschen durchaus bereit sind notwendige Maßnahmen mit zu tragen, wenn diese ausreichend und transparent kommuniziert werden.
„Wir brauchen jetzt den Mut klimapolitische Entscheidungen zu treffen, die der Einhaltung des Pariser Abkommens entsprechen. Dazu brauchen wir gesellschaftliche Teilhabe und Verantwortungsübernahme von zivilgesellschaftlichen Institutionen vor Ort“, sagt Alexander Müller-Hermes, Artists for Future Aachen.
Die „Zukunftsagentur Rheinisches Revier“(…) „entwickelt Leitbilder, Innovationsstrategien und Handlungskonzepte für den Strukturwandel.“ So beschreibt sich das Gremium auf seiner Homepage selbst (https://www.rheinisches-revier.de/ueber-uns/wer-steckt-dahinter). Sie sollte sich daher als ein Akteur verstehen, der hier vor Ort im Rheinland eine breite gesellschaftliche Beteiligung am Strukturwandel in einer Post-Kohleindustrieregion ermöglicht – für eine solidarische und ökologische Transformation des Reviers. Beides hat die Pseudo-Beteiligung der Zukunftsagentur bisher nicht erfüllt.
Deswegen werden wir vor der Revierkonferenz gemeinsam mit der Gruppe Gemeinschaftsrevier für einen demokratischen Strukturwandel demonstrieren!
Treffpunkt Aachen, Tivolivorplatz: 12:00 Uhr Ankunft Alsdorf, Energeticon, Bahnhof Busch: 14:00 Uhr
Berechtigte Frage: Warum ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus Garzweiler nicht öffentlich einsehbar?
Buir, 30.11.2020
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg,
sehr geehrter Herr Nickels, Dezernat 61: Braunkohlenbergbau, der Bezirksregierung Arnsberg,
am 7. Juli 2020 wurde die Bezirksregierung Arnsberg um Angabe des Links bzw. der Fundstelle gebeten, unter der die vollständige Fassung des Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Garzweiler bis zum 31.12.2020 zu finden sei.
Am 22. Juli 2020 ließen Sie, Herr Regierungspräsident Vogel, durch Ihren Mitarbeiter Peter Nickels erklären, der Hauptbetriebsplan für den „Tagebau Garzweiler mit den umfangreichen Unterlagen“ sei nicht öffentlich zugänglich.
Dies verstehe ich nicht. Die Genehmigung des Tagebaus Garzweiler für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 wäre dann nämlich nach anderen Grundsätzen zu erteilen als die Genehmigung des Tagebaus Hambach für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020.
Unter der Bezeichnung „Hauptbetriebsplan 2018-2020 Tagebau Hambach“ ist die Genehmigung des Tagebaus Hambach in diesem Zeitraum als „Download“ veröffentlicht, das heißt: öffentlich zugänglich gemacht worden. Diese Genehmigung umfasst genau 53 Seiten. Die Genehmigung des Tagebaus Garzweiler 2020-2022 ist demgegenüber weder als „Download“ noch anders veröffentlicht.
„Umfangreiche Unterlagen“ standen einer Veröffentlichung des Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach 2018-2020 nicht entgegen. Warum sollte dies bei der Veröffentlichung des Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Garzweiler 2020-2022 anders gewesen sein?
Die Art der beiden Tagebau ist identisch: Bei beiden Tagebauen handelt es sich um Braunkohlentagebaue. Die Genehmigung beider Tagebau wird auf der Grundlage des gleichen Gesetzes erteilt: Bundesberggesetz.
Eine sachlicher Grund für die Geheimhaltung der Genehmigung zur Fortführung des Tagebaus Garzweiler 2020-2020 ist nicht ersichtlich. Ein solches Verfahren ist einem Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes und Verfassung zuwider.
Der Ministerpräsident erhält eine Ausfertigung dieser Email mit der hier ausgeschriebenen Aufforderung, den Regierungspräsidenten der Bezirksregierung zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten. Die RWE Power AG erhält eine Ausfertigung dieser Email hier mit der hier ebenfalls ausgeschriebenen Aufforderung, den gleichen Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn eine wirksame Genehmigung für die in diesem Jahr ausgeführten Maßnahmen nicht bestehen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater