Erfolgreiche Klage gegen Vorgehen der Polizei: Freiheitsentzug nach Blockadeaktion gegen Braunkohle war rechtswidrig

Pressemitteilung von „Kohle erSetzen“. Aachen, 15.2.2024.
Der Freiheitsentzug einer Klimaaktivistin nach einer Straßenblockade am Tagebau Hambach im Oktober 2018 war rechtswidrig. Mit diesem Ergebnis endete am gestrigen Mittwoch, 14. Februar 2024, eine Klage der Klimaaktivistin gegen das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Aachener Verwaltungsgericht. Das Land NRW hat auf einen richterlichen Hinweis, nach dem es keine Rechtsgrundlage für die Freiheitsentziehung gäbe, die Rechtswidrigkeit selbstständig und vollständig anerkannt.
Die Klägerin hatte nach der Aktion „Kohle erSetzen! goes Ende Gelände“ im Herbst 2018 gegen das Vorgehen der Polizei während und nach der Räumung der Sitzblockade die Klage erhoben. Diese Blockade war Teil einer größeren Aktion rund um den Tagebau Hambach, bei der auch die Hambachbahn, eine wichtige Versorgungslinie zwischen Tagebau und Kraftwerken, erfolgreich blockiert wurde.
„Die Klimakrise eskaliert immer weiter. Aber statt die Verursacher*innen zur Rechenschaft zu ziehen, werden Klimaaktivist*innen eingesperrt und massiv kriminalisiert. Das Privileg, als Klägerin und nicht als Angeklagte vor Gericht zu stehen, will und muss ich nutzen, um mich gegen die zunehmende Kriminalisierung von Klimaprotesten zur Wehr zu setzen,“ so die Klägerin.
Gewahrsamsbedingungen bleiben unbeachtet
„Wir haben zwar vollständig gewonnen, aber sowohl die Polizei als auch das Gericht haben es damit vermieden, die auch angegriffenen Gewahrsamsbedingungen auf den Prüfstand zu stellen.“, kommentiert Sven Adam, der Anwalt der Klimaaktivistin, den Ausgang des Verfahrens. „Die Aktivist*innen wurden in Käfige gesperrt, mussten sich für Durchsuchungen vollständig ausziehen und ihnen wurde der Zugang zu rechtlichem Beistand verweigert. Diese rechtswidrigen Maßnahmen und auch die rechtliche Frage, ob der Klimanotstand besondere Protestformen rechtfertigt, sollte auch in den Gerichtsälen diskutiert werden“ so Adam weiter.
Legitimität von Widerstand in der eskalierenden Klimakrise
Die Klägerin ordnet das Urteil so ein: „Von der Aktion bis zum Gerichtserfolg heute haben wir erfolgreich Sand ins Getriebe der Repressionsmaschinerie gestreut. Ich habe die juristische Auseinandersetzung geführt, weil meine Ingewahrsamnahme trotz Personalienangabe 2018 absolut inakzeptabel ist – genau so wie Verurteilungen von Klimaaktivist*innen zu langen Freiheitsstrafen! Denn während wir Gerichtsverhandlungen führen müssen, eskaliert die Klimakrise weiter: Im jetzt hinter uns liegenden Januar wurde zum ersten Mal für ein volles Jahr die 1,5°-Grenze an globaler Erderhitzung überschritten. Die verheerenden Folgen sind weltweit sichtbar. Am meisten davon betroffen sind Menschen im Globalen Süden oder auch die weniger Vermögenden und Mächtigen hier in Europa. Braunkohle ist nachweislich eine der dreckigsten und klimaschädlichsten fossilen Energieträger und deswegen dürfen wir kein Gramm mehr davon verfeuern, ob in Hambach oder Lützerath. Deswegen haben wir Widerstand geleistet und werden das weiterhin tun – gegen das fossile Weiter So. Gegen ein System, das jetzt schon das Leben für viele Menschen unmöglich macht.“


Kohle erSetzen! – Ungehorsam das Klima retten
Gewaltfreie Sitzblockade gegen Braunkohle

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