Eckhardt Heukamp geht im juristischen Kampf um seinen Hof in Lützerath in die zweite Instanz

Pressemitteilung „Alle Dörfer bleiben“. Lützerath. Der Rechtsstreit zwischen dem letzten Landwirt des bedrohten Dorfes Lützerath und dem Kohlekonzern RWE geht in die nächste Instanz. Landwirt Eckardt Heukamp wehrt sich gegen seine Enteignung durch RWE und das Land Nordrhein-Westfalen, die im Namen des Gemeinwohls geschehen soll. Kritiker*innen halten die Enteignung im Angesicht der Klimakrise nicht für rechtens, da der Abbau von Braunkohle nicht dem Gemeinwohl entspreche.

Mit der Besitzeinweisung würde Heukamps Grundstück ab dem 1.11.2021 in den Besitz von RWE übergehen, ohne dass abschließend geklärt ist, ob der Landwirt wirklich enteignet werden darf. RWE hat angekündigt, im Anschluss an die Besitzeinweisung Heukamps Hof abreißen zu wollen und das Land abzubaggern.

“Ich bewirtschafte diesen Hof in der vierten Generation. Es darf doch nicht sein, dass RWE mein Zuhause abreißen darf, noch bevor die Gerichte in letzter Instanz geklärt haben, ob man heutzutage überhaupt noch Menschen für den Abbau klimaschädlicher Braunkohle enteignen darf”, so Eckardt Heukamp.

Wissenschaftler*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben berechnet, dass der Tagebau Garzweiler nicht mehr ausgeweitet werden darf, wenn Deutschland seinen Beitrag zur Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze der Klimaerhitzung einhalten will.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in der ersten Instanz im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, dass der Übergang von Heukamps Hof in den Besitz von RWE rechtens ist, die Entscheidung in der Hauptsache also nicht abgewartet werden muss. Heukamp legt nun mit seiner Anwältin Dr. Roda Verheyen Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Rechtsanwältin Verheyen kommentiert dazu: “Der Tagebau Garzweiler II wird nicht mehr wie von RWE vorgesehen ausgekohlt, das ist für jede:n offensichtlich, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 gelesen hat. Nun bestätigt das auch das Zwischenergebnis der Sondierungsgespräche: der Kohleausstieg in Deutschland soll möglichst schon 2030, statt wie bisher verankert 2038 erfolgen. Es sollte also klar sein, dass die nach den alten Regeln und letztlich auf verfassungswidriger Grundlage geplante Inanspruchnahme von Lützerath und damit des Hofs meines Mandanten nicht im öffentlichen Interesse ist. Im öffentlichen Interesse ist aber wirksamer Klimaschutz, er ist sogar nötig zum Schutz von Freiheitsrechten, so die Richter in Karlsruhe.”

Dr. Roda Verheyen war im Frühjahr bereits an der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde zum Klimaschutzgesetz beteiligt, in deren Folge die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele anheben musste. Rund um Lützerath gibt es seit über einem Jahr zahlreiche Proteste: Derzeit kommen jeden Sonntag hunderte Menschen zu Dorfspaziergängen in den bedrohten Ort, auch diesen Sonntag wird um 12 Uhr dazu eingeladen. Für den 31.10. rufen Fridays for Future, Alle Dörfer Bleiben sowie viele andere Gruppen zu einer großen Demonstration zum Schutz des Dorfes und der 1,5 Grad-Grenze auf.