Brief an Armin Laschet: „Wir nehmen Ihren Versuch der Grundrechtseinschränkung nicht hin.“

An
Herrn Ministerpräsident Armin Laschet
– Landesregierung NRW –
Platz des Landtags 1
40002 Düsseldorf

Betrifft: Gesetz zum Kohleausstieg

Sehr geehrter Herr Laschet!
Sie lassen in den Entwurf des genannten Gesetzes eintragen, daß der Braunkohle- Tagebau Garzweiler II aus energiepolitischen Gründen im bisher vorgesehenen Ausmaß ausgekohlt werden soll.
Sie wollen per Bundes-Gesetz (!) einem einzelnen Tagebau im Bereich NRW Bestandsgarantie geben lassen und wollen dem Betreiber RWE-Power uneingeschränktes Recht auf vollständige Ausbeute geben lassen.
Sie verfügen damit über ein Bundesgesetz die Zerstörung einer jahrtausende alten Kulturlandschaft einschließlich aller damit verbundenen Folgeschäden für Klima, Wasser, Boden, Luft. Sie verwehren den Betroffenen im geplanten Abbaubereich den Klageweg auf Landesebene. Sie können wissen, dass das Bergrecht Braunkohle aufgrund seiner Überarbeitung im 3. Reich repressiv ist. Sie scheuen sich nicht, den Betroffenen den durch das Grundgesetz garantierten Rechtsschutz zu verwehren. Zusätzlich schränken Sie den Geltungsbereich der Justiz für eine „Sonderzone RWE“ ein.
Der Beifall der polnischen Regierung ist Ihnen gewiss.
Wir nehmen Ihren Versuch der Grundrechtseinschränkung nicht hin. Wir nehmen nicht hin, daß Sie das Ziel des Gesetzes „Schutz des Lebens“ durch Ihre weitere Förderung von Kohleverstromung (mit Datteln obendrauf) unterlaufen.

Freundliche Grüße

Lutz Dittmar, Pfarrer i.R., Erkelenz