Offener Brief von Kurt Claßen: Kein Gemeinwohl-Interesse an der Abbaggerung von Manheim

12.07.2020

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident des Landes NRW,

sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG,

 

mit Beschluss vom 05.10.2018 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster unanfechtbar entschieden (Aktenzeichen: 11 B 1129/18, Rz. 41), dass ein überwiegendes Interesse des Gemeinwohls für den „planmäßigen Fortbetrieb des Tagebaus Hambach“ nicht besteht.

Weder vom Land NRW noch von der RWE Power AG sei substantiiert dargetan oder durch entsprechende Unterlagen belegt worden, dass die Strom- und sonstige Energieversorgung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland gefährdet und nicht mehr gewährleistet sei, wenn der Tagebau Hambach nicht mehr fortgeführt werde (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 41).

Ausschließlich im Bereich der beiden untersten Sohlen des Tagebaus Hambach dürfe die RWE Power AG Braunkohle nur fördern, soweit die Kohle nur zur Verstromung eingesetzt wird und nicht zur Verwertung bzw. Veredelung von Braunkohle in Form von Brenn- oder sonstigen Stoffen für den freien Markt (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 42).

(Nur) das über den beiden untersten Sohlen liegende Deckgebirge der 5. bis 1. Sohle dürfe der Tagebaubetreiber im Tagebau Hambach (noch) abräumen, solange dies nicht unter Inanspruchnahme der Flächen des „I.   Forsts“ geschehe (vgl. Beschluss des OVG NRW vom 05.10.2018, Rz. 42, Satz 1 zweiter Teilsatz).

Nach diesen Maßstäben des OVG NRW ist es nicht mehr im Interesse des Gemeinwohls, wenn der Tagebaubetreiber um Manheim herum Ackerboden und darunter liegende Bodenschichten abräumt, um anderweitig auf der 7-/6. Sohle des Tagebaus Braunkohle zu gewinnen. Nach den vorliegenden Planungen soll nämlich die unter Manheim befindliche Kohle nämlich nicht mehr gefördert werden, mithin gibt es darüber auch kein Deckgebirge, das nach den Maßstäben des OVG NRW abgeräumt werden darf.

Nur vollständigkeitshalber seien das Land NRW und RWE um Stellungnahme darüber gebeten, ob und wo genau der Abraum unter Manheim zur Sicherung von Betriebs-, Rand- oder Endböschungen verwendet werden soll. Zur Verkürzung der Postlaufzeit in Klage und Eilverfahren auf vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach zum 31.12.2020 mögen gesonderte Ausfertigungen der Stellungnahmen von NRW und RWE dem Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 14 K 1664/19) unmittelbar übersandt werden. Eine Ausfertigung dieser Email hier wird dem VG Köln unmittelbar übersandt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen

Diplom-Kaufmann/Steuerberater, Kerpen-Buir

Offener Brief an Bischof Dieser: „Kohle ist kein Kreuz“

Lutz Dittmar, ev. Pfarrer a.D. aus Erkelenz, antwortet auf die Einladung ( Kreuz mit der Kohle Einladung ) und den Fastenhirtenbrief ( Bischof Helmut Dieser – Fastenhirtenbrief 2020 ) des Bistums Aachen zu einem Kreuzweg am Tagebau Inden:

Kohle ist kein „Kreuz“, schon gar nicht das Kreuz Jesu Christi!

Das Kreuz Jesu wird zuschanden, wenn damit unsere „oft gegenläufigen Belastungssituationen“ benannt und unsere „Betroffenheit“ über die Zerrissenheit unserer Zeit in Worte gefasst werden soll. Schlimm ist es, wenn „unter dem Kreuz“ benannt werden, die „besonders in der Schusslinie stehen“. Die Wortwahl trifft Vorentscheidungen!
Der Leitgedanke des Fastenhirtenbriefs ist ein allgemeines_Bedauern: „Du kannst es niemals allen gerecht machen“; wir Menschen sind nun einmal „sehr unterschiedlich‘. Deshalb ein Kreuz-Weg?
Der Kreuzweg mit Stationen des Zuhörens und Bedenkens werde, so der Brief, zu Gott führen: „Gott führt uns in die Weite“. Welche Weite?
Wir leben in beklemmender Enge und müssen da unter Zeitdruck Entscheidungen gegen weltweite Lebensgefahr treffen. Dazu muß die Benennung von Ursachen gehören: auch durch Kohle! Auch bei uns! Das Kreuz Jesu ist Zeichen der Erlösung, nicht einer Problemlösung! Der Verkauf der Kirchen und Ländereien durch Pfarrer und Bischof im Bereich von Garzweiler II überlässt die Region dem Tagebau-Raubbau. Natürlich hat der Bischof damit politisch gehandelt und nicht pastoral, im Entgegenkommen zur Landesregierung, die die betroffenen (eindeutig katholisch geprägten) Dörfer abräumen lässt.
Als Ergebnis eines Zuhörens auf dem-Kreuzweg wird eine „Idee von Gemeinwohl“ erhofft. „Gemeinwohl“ ist bisher von den Betreibern weiterer Braunkohleverstromung als Argument missbraucht worden. Rücksichtnahme auf Gemeinwohl wird denen abverlangt, die Haus und Hof und Heimat nicht verlassen wollen. „Gemeinwohl“ wäre das „gemeinsame Haus“, das Papst Franziskus in „Laudato Si“ beschreibt. Der Brief des Bischofs und die Einladung zum“Kreuzweg bleiben weit darunter.
Könnte es sein, dass dem Bischof das Ausmaß der Zerstörung und der Gefahr nicht ausreichend vermittelt wird?