Kategorie: Presse & Blogs
Mahnwache Lützerath erhält Versammlungsverbot am HAMBI!
Pressemitteilung der MaWaLü:
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Gestern, am 06.01.2025 um 17 Uhr hat die Mahnwache Lützerath, ohne vorheriges Kooperationsgespräch, ein sofortiges Versammlungsverbot erhalten. Die RWE Power AG verhindert die angemeldete Dauermahnwache am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim. Begründet wird das von der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ausgesprochene Verbot mit einer Stellungnahme von RWE: „Gemäß der RWE Power AG behindert der jetzige Standort und das Ausmaß der Mahnwache Betriebs-, sowie Flucht- und Rettungswege erheblich.”
B. Schwanke von der Mahnwache Lützerath äußert sich fassungslos: „Das ist eine Unverschämtheit. Unsere Mahnwache behindert keine Arbeiten und blockiert auch keine Fluchtwege. Mit diesen vorgeschobenen Argumenten lassen wir uns nicht so einfach vertreiben. Wir werden heute den Klageweg einleiten.“
Die Mahnwache Lützerath demonstriert seit Monaten gegen die durch RWE Power AG geplante Tagebauweiterung des Manheimer Lochs und die Rodung des Sündenwäldchens im Hambacher Wald. Dafür sollen wertvolle bestehende Biotopverbundstrukturen zerstört werden. Zudem werden die komplexen zusammenhängenden Ökosysteme der Wälder extrem gefährdet. Diese Vorgehensweise steht in keinerlei Kontext zum Beschluss in der Leitentscheidung von 2021, welche beinhaltet, dass Maßnahmen für einen Erhalt, eine Entwicklung und eine Wiedervernetzung der Altwälder ermöglicht werden müssen. „Planungen oder Maßnahmen, die sie in ihrem Bestand gefährden können, sind auszuschließen“, so der Entscheidungssatz 6 (Leitentscheidung 2021).
Durch das Recht auf Meinungsäußerung ist es unabdingbar die Klage auf Weiterführung der Versammlung bis zum 28.02.2025 beim Verwaltungsgericht Köln einzureichen. Ein solches Verbot ist die „schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit“ (BVerfG 110, 77, 89) i.V. mit GG Art.8. „Es kann doch nicht sein, dass von RWE vorgeschobene Aussagen unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verhindern“, empört sich S. Schur von der Mahnwache Lützerath. „Diese Vorgehensweise beweist: Unser Protest ist notwendig und zeigt Wirkung! Der große Konzern RWE hat Angst vor unserer kleinen Mahnwache und scheut sich nicht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Protest vor Ort zu unterbinden.“
Dringender Support- und Spendenaufruf der Mahnwache im Manheim (mit vielen Infos zur Mahnwache)
Liebe Menschen,
seit dem 31.12.24 sind wir als Mahnwache Lützerath am Hambi / Sündenwäldchen (Kerpen – Manheim ) vor Ort, um auf die bevorstehende Zerstörung durch RWE aufmerksam zu machen.
MAWALÜ benötigt Support für eine Dauermahnwache in Manheim/möglichst nah am Sündenwäldchen ab dem 1.1.25 (eine Mahnwache ist ein legaler Anlaufpunkt, und niemand, weder Polizei noch RWE, darf Euch den Zugang dorthin verwehren). Das schaffen wir nur mit euch zusammen.
Wir brauchen dringend Menschen, die MaWa Schichten sowie Versammlungsleitung übernehmen. Das Equipment ist vorhanden!
Ihr habt Zeit? Schreibt uns: mahnwache_luetzerath[at]riseup.net oder ruft uns an unter: 015201339091
Die Dauermahnwache frisst nicht nur ungemein Kräfte, sondern benötigt auch Geld. Wenn Ihr uns finanziell unterstützt wollt, könnt ihr gerne auf folgendes Konto überweisen:
Mahnwache Lützerath lebt! e.V., IBAN: DE69 4306 0967 1322 4871 00. Das würde uns bei unseren laufenden Kosten helfen. Da wir ein Verein sind, können wir auch Spendenbescheinigung ab 300 € ausstellen. Ganz lieben Dank und kommt gerne vorbei – wir sind 24/7 da:
Kerpen-Manheim
GPS Koordinaten:
50.889725, 6.598291
Wenn ihr Probleme mit der Polizei habt, Festnahmen mitbekommt oder selbst festgenommen seid, meldet euch bitte beim Ermittlungs Ausschuss! Die EA Nummer lautet:
+49 30 86 321 40 61
Und schließlich hier noch unsere Wunschliste, falls Ihr etwas mitbringen möchtet:
– Climate Justice
– Hafermilch
– Kaffee
– vegane Kekse & Kuchen
– Weihnachtsbäume & Feuerholz
– Lichterkette (LED, solar, aufladbar)
– Heringe/Erdnägel zur Zeltbefestigung
– Tabak (Pueblo blau)
– Snacks
– Spülhandtücher
– Nerven
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Gerichtstermin in Jülich abgesagt ++ Kriminalisierung einer Abseilaktion von Behindertenrechts- und Umweltaktivist*innen in Lützerath abgewehrt
Die Gerichtsverhandlung vom 4.11. vor dem Amtsgericht Jülich findet nicht statt.
Der jüngste Versuch der Staatsanwaltschaft Aachen Klimaprotest zu kriminalisieren ist gescheitert. Einer Aktivistin war Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen worden. Der Aktivistin wurde keine aktive Handlung vorgeworfen. Das einfache Abseilen anlässlich einer Protestaktion gegen die Räumung in Lützerath war für die Staatsanwaltschaft Grund genug, Anklage zu erheben.
Die Aktivistin legte gegen einen Strafbefehl Einspruch ein und wehrte sich. Das Verfahren wird nun, nach längerem hin und her und vielen Anträgen, auf Staatskosten eingestellt.
Hintergrund war eine Aktion der Gruppe Rollfender Widerstand. Aktivist*innen mit und ohne Behinderungen demonstrierten mit und ohne Rollstuhl in Seilen gesichert mit einem Banner „Lützi lebt!“ an einer Brücke. Sie behinderten somit den Zugang zum Tagebau für circa fünf Stunden, ehe sie von einer Klettereinheit der Polizei geräumt wurden. Die Aktion fand am letzten Tag der Räumung von Lützerath im Januar 2023 statt.
„Behinderte Menschen sind besonders stark von der Klimakrise betroffen. 80% von ihnen leben im globalen Süden, wo die Auswirkungen der Klimakrise bereits deutlich zu spüren sind. Katastrophenschutzpläne berücksichtigen sie kaum. Selbst in einem reichen Land wie Deutschland laufen sie überproportional Gefahr, ums Leben zu kommen. Bei den Überschwemmungen im Aartal sind 12 Menschen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe gestorben. Es war für uns daher klar, dass wir uns an den Protesten gegen RWE und für das Leben beteiligen,“ erklärt die verfolgte Aktivistin ihre Motivation.
Staatsanwaltschaft und Gericht machten zunächst keine Anstalten, das absurde Verfahren einzustellen. Die Aktivistin und ihre Unterstützer*innen mussten sich wehren. Ein erster Prozesstermin wurde verschoben. Das Gericht wollte kurzen Prozess machen, doch es wurde von Anträgen der Angeklagten überrascht und diese waren nach zwei weiteren Monaten immer noch nicht beschieden.
Welcher Antrag das Fass zum überlaufen brachte ist nicht bekannt. Ob es der Antrag auf Pflichtverteidigung wegen der schwierigen Rechtslage war? Oder der Antrag auf Ermöglichung einer rollstuhlgerechten Anreise mit Taxigutschein für den nicht barrierefreien Abschnitt der Reise? Das verrät das Gericht nicht. Es teilte mit, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe nicht (mehr).
„Die Einstellung ist eine gute Sache. Ich habe daher zugestimmt. Ich habe lieber mehr Zeit für weitere politische Aktionen für Behindertengerechtigkeit und Klimagerechtigkeit. Ich frage mich jedoch, worin das öffentliche Interesse an der Verfolgung jemals bestanden hat. Denn Klimaschutz ist kein Verbrechen, sondern im Sinne der Allgemeinheit.“
Lützi lebt – in unseren Herzen weiter.
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