„Verankerung“ – Das brandneue Strategie-Wasserzine zur Konferenz

„Ein kraftvoller Strom entspringt nicht aus dem Nichts – er entsteht aus hunderten Quellen, Bächen und Nebenflüssen, gespeist aus tiefen Grundwasserschichten und Regenfällen. Er fließt, mäandert, strömt, plätschert und gurgelt mal träge und breit, mal schnell und gefährlich und wächst über viele hunderte, oft tausende Kilometer.“
Auch soziale Bewegungen entstehen nicht aus dem Nichts. Sie bauen auf Erfahrungen und gewachsenen Strukturen auf, sie verbinden sich oft unsichtbar unter der Wasseroberfläche. Ob die Wasserproteste gegen die Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide oder gegen die RWE-Landzerstörung im Rheinland – wo der Boden gewässert wurde, schießt Bewegungssaat aus dem Boden.
Unser drittes Wasserzine ist ein Strategieheft: In der schnell voranschreitenden Klimakrise nehmen verheerende Flut- und Dürrereignisse massiv zu. Für eine zukünftig starke Wasserbewegung können wir uns bereits jetzt gut vorbereiten. Dafür fragen wir: Was können wir eigentlich von Wasser für den Aufbau einer Wasserbewegung lernen? Und was können wir aus vergangenen Bewegungserfolgen und Ansätzen lernen?
Wir nennen dieses Heft „Verankerung“: Denn wir glauben, dass eine Schlüsselstrategie für erfolgreichen Bewegungsaufbau in der lokalen Verankerung und Zusammenarbeit mit (betroffenen) Menschen liegt, insbesondere an möglichen Kristallisationsorten von Wasserkämpfen in ländlichen Räumen.
Was steht drin? Gemeinsam blicken wir in diesem Heft auf über zehn Jahre Bewegungspraxis in der Anti-Kohlebewegung. Wir reflektieren selbstkritisch die große Ende Gelände Aktion 2016 in der Lausitz und lernen mit „Beziehungsbasierter Kampagnenarbeit“ ein Erfolgsrezept von „Alle Dörfer Bleiben Rheinland“ kennen. Mit unseren französischen Freund:innen sprechen wir über den strategischen Aufbau von „Widerständigen Territorien“. Wir skizzieren mögliche Facetten einer erfolgreichen Wassergerechtigkeitsbewegung, blicken auf die Rolle der Bodenpolitik für Wasserschutz und diskutieren zukünftige Bewegungsstrategien anhand der Pipeline-Bewegung.
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Das Zine online downloaden: https://klimakollektiv.org/?p=755
Das gedruckte Zine bestellen (ab 20 Heften; Spendenempfehlung 1 Euro pro Heft plus Versandkosten): wasser@klimakollektiv.org
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Für alle Kurzentschlossene: Heute ab 19:00 Uhr findet in der LC36 in Köln der Wassertresen mit Timo statt, bei der das frisch gedruckte Wasserzine vorgestellt wird. Wir stellen am Tresen die Frage, welche Bedeutung Verteilungskämpfe um Wasser bereits haben und haben werden.
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Wir haben in unser drittes Zine viel Zeit, Energie und auch einiges Geld hineingesteckt. Wenn es dir gefällt, kannst du uns mit einer Spende unterstützen, damit wir diese Arbeit fortsetzen können. Wir freuen uns über jeden Betrag!
IBAN: DE77 4306 0967 4082 6173 00 | Betreff: Wasser
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Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen – Water is Life! Euer Alex, Timo & y*

Die Mahnwache kehrt an den Sündenwald zurück – Auflösung der Versammlung am Hambacher Wald war rechtswidrig!

Pressemitteilung. Die am gestrigen Donnerstag 09.01.2025 von der Polizei, im Auftrag von RWE, durchgeführte Auflösung der Versammlung der Mahnwache Lützerath war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute festgestellt.

Der Protest der Mahnwache Lützerath wird seit heute wieder am alten Standort am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim fortgesetzt und wendet sich gegen die geplante Rodung.

„Da wollte sich RWE wohl mit Hilfe der Polizei unliebsamen Protest vom Hals schaffen” vermutet Marius, ein Versammlungsteilnehmer. „So läuft das in NRW“, pflichtet ihm Sabine bei: “Der König RWE befiehlt und seine Schergen gehorchen.”

Was war passiert? Am Donnerstag kam es zu einem Polizeieinsatz in Manheim (Kerpen). Aufgabe der Polizei war es, im Auftrag von RWE, die dort am Sündenwäldchen stattfindende Versammlung der Mahnwache Lützerath aufzulösen. Unter Androhung von Strafanzeigen und der Anwendung des unmittelbarem Zwangs wurde die Versammlung gezwungen, zu einem anderen Ort umzuziehen. Der angebotene Ersatzstandort liegt jedoch weit vom Sündenwäldchen entfernt, für dessen Erhalt sich die Mahnwache Lützerath einsetzt. Daher hatte die Mahnwache Lützerath eine Eilklage eingereicht, die heute erfolgreich vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde (VG Köln, 20 L 49/25). Die Kosten des Verfahrens tragen das Land NRW und die RWE Power AG, die dem Verfahren mit mehreren Anwälten beigetreten waren.

Der Erhalt des Sündenwäldchens ist für die Biotop-Vernetzung vom Hambacher Wald und FFH-Gebiet Steinheide notwendig, und es darf nicht im „Manheimer Loch“ verschwinden. Die Zerstörung und Abbaggerung von Altwäldern und wertvollen Lößböden muss verhindert werden.

„Es ist schon genug in dieser Region zerstört worden. Warum hält man sich nicht an die beschlossene Leitentscheidung 2021 in Bezug auf Natur- und Umweltschutz? “ empört sich ein Sprecher der Mahnwache. „Es kann doch nicht sein, dass RWE weiter natürliche Lebensgrundlagen unwiderruflich zerstören darf, um Kies und Abraum zu gewinnen!“

Der Versuch, die Versammlungsfreiheit unbegründet einzuschränken, ist gescheitert.

Presse ist herzlich eingeladen, am Sonntag, 12.01. ab 12:00 Uhr am Waldspaziergang in Manheim teilzunehmen.

Für Presseanfragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns über eine detaillierte Berichterstattung.

Pressekontakt: Blanche Schwanke

mahnwache_luetzerath[at]riseup.net

Tel. 0152 01339091

Hambacher Sündenwäldchen: RWE verschiebt erneut den geplanten Rodungsbeginn

Pressemitteilung: BUND ruft zu weiteren Protesten auf

– RWE will Sündenwäldchen jetzt ab spätestens 1. Februar roden

– keine Entwarnung für andere Biotope

– noch keine Gerichtsentscheidung

Düsseldorf | Nach der Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Erweiterung der sogenannten Manheimer Bucht für den Tagebau Hambach hat die RWE Power AG erneut den Beginn der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens verschoben. Gleichzeitig hält der Kohlekonzern aber daran fest, noch innerhalb der am 28. Februar endenden Rodungsperiode den Kahlschlag vollenden zu wollen.

In einer Mitteilung an das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sicherte RWE zu, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Januar 2025, Rodungsmaßnahmen im Sündenwäldchen unterbleiben werden. Allerdings betonte RWE auch, dass alle sonstigen Grün- und Baumbeseitigungen und sonstige Maßnahmen außerhalb und insbesondere östlich des Sündenwäldchens von dieser Zusicherung ausgeschlossen seien.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Hätte der BUND nicht am 3. Januar seine Klage eingereicht, wäre das Sündenwäldchen schon längst Geschichte. Der zeitliche Aufschub bedeutet aber nicht, dass Entwarnung gegeben werden kann. RWE will schon ab dem 14. Januar wichtige ökologische Lebenslinien zwischen dem Sündenwäldchen und dem FFH-Waldgebiet Steinheide zerstören. Wir rufen deshalb zu weiteren Protesten auf.“

Insbesondere auch das Manheimer Fließ und die alte A4-Trasse sind wichtige „Fledermausautobahnen“. Diese stellen auf einer Strecke von etwa zwei Kilometern den wichtigen Biotopverbund zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide dar. Werden diese Verbindungslinien zerstört, droht die ökologische Verinselung. Das steht im Widerspruch zu den Plänen der Landesregierung einer Waldvernetzung, zumal ein alternativer Ökokorridor noch nicht existiert. Der BUND sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen das Artenschutzrecht und hofft auf den Erfolg seines Antrags auf Erlass einer Zwischenverfügung für einen generellen Rodungsstopp.

Am 8. Januar hatte RWE noch öffentlich erklärt, keinen Zeitplan für die Rodungen zu haben. Im Klageverfahren mit dem BUND verkündeten die RWE -Anwälte jedoch zeitgleich einen Rodungsbeginn ab dem 14. Januar. Die Stillhaltezusage wurde jetzt bis zum Monatsende verlängert.

Hinweis:
Am kommenden Sonntag, 12. Januar, 12 Uhr, findet ein weiterer Spaziergang zum Schutz des Sündenwäldchens und weiterer ökologisch unverzichtbarer Grünstrukturen statt. Treffpunkt ist die Kirche in Kerpen-Manheim (alt).