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Wie die Menschen an der Mahnwache die Polizeipräsenz und Polizeigewalt erleben

Seit ein paar Tagen ist der Hambacher Forst zum gefährlichen Ort erklärt worden. Ohne Ankündigung. Ohne Markierung.

Gefährlich sei es. Wo genau, wie lange. Kein*e Polizist*in kann es uns sagen. Was bedeutet das? Auch das kann uns kein Mensch vor Ort sagen.

Die Polizei nimmt ohne Warnung von allen Menschen, die sich dem Wald auch nur nähern, Personalien auf. Die Polizei durchsucht uns am Körper. Wenn sie will, mehrmals am Tag. Autos werden angehalten und Eigentum willkürlich konfisziert. Menschen werden auf die Wache gefahren.

Was hier gefahren wird ist, eine Kriminalisierung von allem und jedem. Menschen sollen eingeschüchtert werden. Angst soll gemacht werden. Unterstützt bloß nicht den Hambacher Wald, sonst landet ihr noch in unseren Akten. Unterstützen heißt in diesem Fall, an einer angemeldeten Mahnwache teilzunehmen oder vom Waldbegehungsrecht Gebrauch zu machen.

Der ruppige Umgang einiger Polizist*innen rundet das ab. Was reden alle davon, dass friedlicher Protest natürlich in Ordnung sei. Vor Ort wird eine andere Strategie gefahren: Einschüchterungs- und Repressionsversuche sind das. Das Versammlungsrecht regelt, dass Teilnahme an Protest auch anonym möglich sein muss. Das ist so ein extrem wichtiger Pfeiler einer Demokratie. Was regen wir uns darüber auf, dass in autokratischen Staaten einfach Ausnahmezustände verhängt werden, damit die Staatsgewalt willkürlich durchgreifen kann? Vor unserer eigenen Haustür wird jetzt der gefährliche Ort deklariert.

Ich bin ausgelaugt und ehrlich gesagt gerade fix und fertig vom Gefühl der Hilflosigkeit, nachdem ich dieser Willkür mit Waffe und Schlagstock einen ganzen Tag gestern gegenüber gestanden habe. Genau das wollen sie erreichen. Aber sie werden uns und auch mich nicht klein kriegen, und genau deshalb werde ich jetzt gleich in den Zug steigen und in Köln mit vielen solidarischen wunderbaren Menschen tanzend für den Hambi demonstrieren bei „Bässe gegen Bagger“.
Und noch eines: WE WILL WIN! Oder wie der Polizeibeamte gestern über den Polizeifunk mitteilte: „Wir haben hier eine Person, die gerade auf den Gehweg mit Kreide ‚Mahnwache‘, einen Pfeil nach links, und den Satz ‚We will win‘ geschrieben hat“.

Dass wir gewinnen werden steht, jetzt wohl auch schon in den polizeilichen Akten!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Danke, dass wir den Text hier verwenden dürfen! vh)

BUND Kreisgruppe Rhein-Erft: Argumentationshilfe Hambacher Forst

Hallo zusammen,
wir möchten Euch gerne eine Argumentationshilfe an die Hand geben für eine fundierte rechtliche Argumentation auch gegenüber den Medien:
Grundlage: Die FFH-Gebietsmeldungen an die Europäische Kommission erforderten ein zweistufiges Vorgehen: in der ersten Stufe sollten von Deutschland alle geeigneten Gebiete an die EU-Kommission gemeldet werden unabhängig von wirtschaftlichen und anderen, nicht naturschutzfachlichen Kriterien. In der zweiten Stufe sollten dann die geeignetsten Gebiete im Hinblick auf die Einrichtung eines zusammenhängenden Natura-2000-Schutzgebiete-Netzes von der EU-Kommission als FFH-Gebiete ausgewählt werden.
Argumentation:
1. Der Hambacher Wald war meldepflichtig – er hätte auf die Vorschlagsliste gemusst!
Der Hambacher Forst war nach naturschutzfachlichen Kriterien meldefähig (siehe Schreiben 1, Landesumweltministerium, 2. “Hambacher Forst”), also war er auch meldepflichtig und hätte in die Vorschlagsliste aufgenommen werden müssen. Denn bestehende wirtschaftliche Verträge (“rechtliche Bindung”) sind – wie auch beispielsweise der damals aktuelle nationale Schutzstatus – nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union keine rechtlich zulässigen Argumente, den Hambacher Forst (wie auch andere Gebiete) nicht zu melden. Alle Gebiete, die den in Anhang III FFH-Richtlinie festgelegten Kriterien entsprechen, sind in der Gebietsliste aufzunehmen und an die Kommission zu melden (Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie) … dass wirtschaftliche Erwägungen kein Grund für eine Nichtmeldung und Nichtausweisung von Schutzgebieten sind, hat der EuGH bereits bestätigt.
2. Eine Vorschlagsliste unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien hat es nie gegeben!
Deutschland hat jedoch gar keine Vorschlagsliste aller meldepflichtigen Gebiete unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien an die EU-Kommission geschickt – vielmehr wurden von Deutschland nur Gebiete gemeldet, die dann auch FFH-Gebiete geworden sind (dies geht etwas verschlüsselt aus dem Schreiben 2, BfN, hervor). Wirtschaftlich ausbeutbare, meldepflichtige Gebiete wie der Hambacher Forst (und der Buschbeller Wald) wurden ausgespart.
3. Defizite bei der Unterschutzstellung gemeldeter Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht verbieten jede weitere Vernichtung des Hambacher Forstes!
Unabhängig davon: Deutschland hat ein Defizit bezüglich der Unterschutzstellung von gemeldeten Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) nach nationalem Recht. Auch wenn das nicht für alle Bundesländer zutrifft (jedoch für NRW): Vertragspartner mit der EU ist Deutschland als Gesamtheit, insofern muss Deutschland eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten) ausschließen können. Mindestens solange es da in Deutschland im Allgemeinen sowie NRW im Besonderen Defizite gibt, d.h. eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, darf ein so wertvolles Gebiet wie der Hambacher Forst (beispielsweise als Lebensraum der Bechsteinfledermaus) keinesfalls vernichtet werden.
Hinzu kommt, dass viele Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht als Landschaftsschutzgebiete bereits ausgewiesen wurden oder dies zum Ausgleich der Defizite jetzt noch erfolgen soll. Dies bedeutet für die Gebiete im Grunde keinerlei Schutz. Besonders eindrucksvoll zeigt sich dies am “Landschaftsschutzgebiet” Hambacher Forst: Sein Schutzstatus tritt durch eine Sonderregelung in den Landschaftsplänen außer Kraft, sobald er für den Bergbau in Anspruch genommen werden soll!
Bei Fragen gerne melden! Bitte verteilt dieses Schreiben überall, wo ihr denkt, dass es helfen könnte, damit jeder, der dem Hambi helfen will, sagen kann: Der Hambacher Forst ist ein pflichtwidrig nicht an die Europäische Kommission gemeldetes FFH-Gebiet. Er darf nicht weiter vernichtet werden, da eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der gemeldeten Schutzgüter – auch aufgrund der Defizite bei der Unterschutzstellung der gemeldeten Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht in Deutschland im Allgemeinen sowie in NRW im Besonderen – derzeit keinesfalls ausgeschlossen werden kann!

Deutschland und NRW können nicht ernsthaft mit einem übergeordneten öffentlichen Interesse am Kohleabbau argumentieren, wenn sie damit gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht verstoßen! Die NRW-Landesregierung darf daher einer weiteren Rodung des Hambacher Forstes keinesfalls zustimmen! Dies gefährdet die natürliche, existentielle Grundlage menschlichen Lebens auf dem Planeten Erde: Die Funktionalität der Biosphäre. Jedes weitere Stückchen davon, das der Habgier geopfert wird, kann das ganze Ökosystem Erde zum Kippen bringen. Das prioritäre Interesse der Menschen, zu überleben, sollte endlich als „öffentliches Interesse“ höher bewertet werden als das ethikfreie betriebswirtschaftliche Ziel der Gewinnmaximierung. Wir müssen endlich anfangen, mit der Natur, statt gegen sie zu leben, sonst lebt sie ohne uns weiter.

Liebe Grüße und viel Erfolg!
BUND Kreisgruppe Rhein-Erft