Schlagwort: Versammlungsrecht
Die Mahnwache kehrt an den Sündenwald zurück – Auflösung der Versammlung am Hambacher Wald war rechtswidrig!
Pressemitteilung. Die am gestrigen Donnerstag 09.01.2025 von der Polizei, im Auftrag von RWE, durchgeführte Auflösung der Versammlung der Mahnwache Lützerath war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute festgestellt.
Der Protest der Mahnwache Lützerath wird seit heute wieder am alten Standort am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim fortgesetzt und wendet sich gegen die geplante Rodung.
„Da wollte sich RWE wohl mit Hilfe der Polizei unliebsamen Protest vom Hals schaffen” vermutet Marius, ein Versammlungsteilnehmer. „So läuft das in NRW“, pflichtet ihm Sabine bei: “Der König RWE befiehlt und seine Schergen gehorchen.”
Was war passiert? Am Donnerstag kam es zu einem Polizeieinsatz in Manheim (Kerpen). Aufgabe der Polizei war es, im Auftrag von RWE, die dort am Sündenwäldchen stattfindende Versammlung der Mahnwache Lützerath aufzulösen. Unter Androhung von Strafanzeigen und der Anwendung des unmittelbarem Zwangs wurde die Versammlung gezwungen, zu einem anderen Ort umzuziehen. Der angebotene Ersatzstandort liegt jedoch weit vom Sündenwäldchen entfernt, für dessen Erhalt sich die Mahnwache Lützerath einsetzt. Daher hatte die Mahnwache Lützerath eine Eilklage eingereicht, die heute erfolgreich vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde (VG Köln, 20 L 49/25). Die Kosten des Verfahrens tragen das Land NRW und die RWE Power AG, die dem Verfahren mit mehreren Anwälten beigetreten waren.
Der Erhalt des Sündenwäldchens ist für die Biotop-Vernetzung vom Hambacher Wald und FFH-Gebiet Steinheide notwendig, und es darf nicht im „Manheimer Loch“ verschwinden. Die Zerstörung und Abbaggerung von Altwäldern und wertvollen Lößböden muss verhindert werden.
„Es ist schon genug in dieser Region zerstört worden. Warum hält man sich nicht an die beschlossene Leitentscheidung 2021 in Bezug auf Natur- und Umweltschutz? “ empört sich ein Sprecher der Mahnwache. „Es kann doch nicht sein, dass RWE weiter natürliche Lebensgrundlagen unwiderruflich zerstören darf, um Kies und Abraum zu gewinnen!“
Der Versuch, die Versammlungsfreiheit unbegründet einzuschränken, ist gescheitert.
Presse ist herzlich eingeladen, am Sonntag, 12.01. ab 12:00 Uhr am Waldspaziergang in Manheim teilzunehmen.
Für Presseanfragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns über eine detaillierte Berichterstattung.
Pressekontakt: Blanche Schwanke
mahnwache_luetzerath[at]riseup.net
Tel. 0152 01339091
Mahnwache Lützerath erhält Versammlungsverbot am HAMBI!
Pressemitteilung der MaWaLü:
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Gestern, am 06.01.2025 um 17 Uhr hat die Mahnwache Lützerath, ohne vorheriges Kooperationsgespräch, ein sofortiges Versammlungsverbot erhalten. Die RWE Power AG verhindert die angemeldete Dauermahnwache am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim. Begründet wird das von der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ausgesprochene Verbot mit einer Stellungnahme von RWE: „Gemäß der RWE Power AG behindert der jetzige Standort und das Ausmaß der Mahnwache Betriebs-, sowie Flucht- und Rettungswege erheblich.”
B. Schwanke von der Mahnwache Lützerath äußert sich fassungslos: „Das ist eine Unverschämtheit. Unsere Mahnwache behindert keine Arbeiten und blockiert auch keine Fluchtwege. Mit diesen vorgeschobenen Argumenten lassen wir uns nicht so einfach vertreiben. Wir werden heute den Klageweg einleiten.“
Die Mahnwache Lützerath demonstriert seit Monaten gegen die durch RWE Power AG geplante Tagebauweiterung des Manheimer Lochs und die Rodung des Sündenwäldchens im Hambacher Wald. Dafür sollen wertvolle bestehende Biotopverbundstrukturen zerstört werden. Zudem werden die komplexen zusammenhängenden Ökosysteme der Wälder extrem gefährdet. Diese Vorgehensweise steht in keinerlei Kontext zum Beschluss in der Leitentscheidung von 2021, welche beinhaltet, dass Maßnahmen für einen Erhalt, eine Entwicklung und eine Wiedervernetzung der Altwälder ermöglicht werden müssen. „Planungen oder Maßnahmen, die sie in ihrem Bestand gefährden können, sind auszuschließen“, so der Entscheidungssatz 6 (Leitentscheidung 2021).
Durch das Recht auf Meinungsäußerung ist es unabdingbar die Klage auf Weiterführung der Versammlung bis zum 28.02.2025 beim Verwaltungsgericht Köln einzureichen. Ein solches Verbot ist die „schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit“ (BVerfG 110, 77, 89) i.V. mit GG Art.8. „Es kann doch nicht sein, dass von RWE vorgeschobene Aussagen unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verhindern“, empört sich S. Schur von der Mahnwache Lützerath. „Diese Vorgehensweise beweist: Unser Protest ist notwendig und zeigt Wirkung! Der große Konzern RWE hat Angst vor unserer kleinen Mahnwache und scheut sich nicht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Protest vor Ort zu unterbinden.“
Andere Baustelle, immer das gleiche: Angemeldete Mahnwache im Gremberger Wäldchen verboten
Köln. Ohne Vorlaufzeit wurde am heutigen Mittwoch die Mahnwache an der Schutzhütte im Gremberger Wäldchen verboten und ebenso Ersatz-Veranstaltungen.
Ein solches Verbot einer Versammlung ist die „schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit“ (BVerfGE 110, 77, 89). Aufgrund Art. 8 Grundgesetz (GG) kann eine Versammlung nicht ohne triftigen Grund verboten werden.
Die Versammlungsleitenden hatten keine Möglichkeit auf diesen Schritt zu reagieren, da zunächst vor Ort die Versammlung aufgehoben wurde und eine halbe Stunde später erst die schriftliche
Begründung einging. Die Begründung bringt hervor, dass eine Gefährdung für die Menschen bestehe, wenn sie sich abseits der Wege aufhalten, außerdem wurde eine Verbindung zwischen Baumbesetzer*innen und der Mahnwache gezogen. Für jegliche Begründungen des Beschlusses eines Verbotes hätte eine Kommunikation mit den Versammlungsleiter*innen stattfinden können. Es sind Rechtsmittel eingelegt.
Zeitgleich werden die Baumhäuser im benachbarten Waldstück durch Polizeikräfte geräumt und die durch Schutzmaßnahmen angebrachten Holzstrukturen zerstört. Die Mahnwache war in den letzten Wochen eine Anlaufstelle und Informationspunkt für die Kölner Zivilgesellschaft und gilt als eine bunte und bürgerliche Protestform. Aufmerksam machen wollten die Veranstalter*innen auf den Ausbau der A4, welcher große Teile des Waldes zerstören wird. Die Rodungssaison beginnt erst im Oktober und auch der Beginn der Baumaßnahmen liegt noch in weiter Ferne.
„Die Auflösung der Mahnwache hier an der Schutzhütte ist an den Haaren herbeigezogen: Sie schmeißen die Mahnwache in einen Topf mit den Baumhäusern im Wald, nur weil sie da keine Ansprechperson gefunden haben. Es muss möglich sein, dass zwei Protestformen nebeneinander funktionieren. Oder dürfen wir jetzt zukünftig nirgends protestieren, weil ja immer Leutenfangen
könnten, Baumhäuser zu bauen oder Häuser besetzen?“, so Beate Umling, die in den letzten Wochen oft mit dem Fahrrad in den Wald gefahren ist, um sich mit den Menschen an der Mahnwache
auszutauschen.
Gerade junge Menschen suchen sich andere Protestformen als Mahnwachen, um auf die prekäre Situation der Welt und Natur aufmerksam zu machen. „Protestformen sind unterschiedlich, doch es ist ein Grundrecht, sich zu versammeln! Gerade Mahnwachen sind essenziell, um den bürgerlichen Protest für unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Die Behörden schaffen mit diesem Schritt nur wieder eines: Sie greifen in unser Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung ein und enttäuschen uns!“, zeigt sich eine Person am Rande des Waldes empört.
(Pressemitteilung der Mahnwache Lützerath lebt! e. V.)