Stommelner Appell: Initiative „Leben ohne Braunkohle“ wartet nach wie vor auf Antwort von Ministerpräsident Laschet

Pressemitteilung der Intiative „LoB“

Offensichtlich ignoriert Ministerpräsident Laschet ein Anliegen vieler Bürger im rheinischen Braunkohlerevier. Das Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ (LoB) hatte bereits im Januar einen offenen Brief an Ministerpräsident Laschet gesendet und wartet bisher vergeblich auf Antwort. Mit dem Brief war der sogenannte Stommelner Appell mit den Unterschriften von über 600 Bürgern und mit Unterstützung zahlreicher Gruppierungen übersendet worden.

Mit Hinweis auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird der Ministerpräsident darin aufgefordert, sich der Problematik der Folgeschäden des Braunkohleabbaus anzunehmen.

Auslöser des Stommelner Appells war ein Informationsabend des Aktionsbündnis mit dem Titel: „Die Spätfolgen der Braunkohle – Wer zahlt die Zeche?“

Dabei wurde darüber informiert, dass der Braunkohleabbau neben den aktuellen Problemen auch in Zukunft nach seinem Ende ungeklärte Risiken schafft.

Dazu zählen neben den nicht reparablen Landschaftsschäden und weiter auftretenden Bergschäden auch die drohende Schädigung und der weitere Verlust von Millionen Kubikmetern wertvollen Grundwassers

Um Schaden von der Umwelt abzuwehren wird es unumgänglich sein, auch nach Tagebauende dauerhaft Sümpfungen aufrechtzuerhalten, um zu vermeiden, dass Schadstoffe die jahrzehntelang in ausgekohlten Tagebauen deponiert wurden, in das wieder ansteigende Grundwasser gelangen.

Bisher existiert weder für die Beseitigung von Bergschäden noch für den Schutz des Grundwassers eine Regelung.

Angesicht der Tatsache, dass der Bergbaubetreiber hohe Entschädigungssummen für sein vorzeitiges Ende verlangt, fordert das Aktionsbündnis, dass hier eine Gegenrechnung aufgemacht werden muss , um die verursachten Schäden auszugleichen

Während im Bereich des Steinkohlebergbaus eine Sicherung in Form eines Ewigkeitslastenfonds eingerichtet wurde, existiert ein solcher für das Rheinische Braunkohlenrevier nicht. Um die Folgekosten für Mensch und Umwelt nicht auf unsere Kinder und Enkel abzuwälzen, ist es an der Zeit, den Verursacher dafür jetzt in die Pflicht zu nehmen.

Deshalb hatte das Aktionsbündnis Herrn Laschet und seine Landesregierung in dem Brief gefragt:

Welche Vorkehrungen treffen Sie, um Schäden von den Betroffenen jetzt und in Zukunft abzuwenden?“

Da bisher keine Antwort aus Düsseldorf vorliegt, hat das Aktionsbündnis seinen Appell nun auch online gestellt. Hier können jetzt auch bundesweit Bürger den Appell unterstützen.

Josef Schumacher und Rudolf Brands für Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ (LoB)

c/o: Rudolf Brands, Zum Ommelstal 97, 50259 Pulheim Tel.: 02238/15253 e.mail: rudolfbrands@netcologne.de

Bergschäden & Grundwasser: Der Stommelner Appell an Ministerpräsident Armin Laschet

Worum geht es?

Das Sterbeglöckchen für die fossilen Energien, insbesondere für die Braunkohleverstromung, läutet: In Berlin tagt die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und berät über den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung, um die in Paris verbindlich festgelegten Klimaziele  nicht völlig zu verfehlen. Währenddessen versucht die RWE AG im rheinischen Braunkohlerevier weiter ungehindert Fakten zu schaffen und will auch die letzten Reste des uralten Hambacher Forsts abholzen, zerstört alte Dörfer und plant immer noch ein neues Braunkohlekraftwerk in Niederaußem.

Dabei ist bereits jetzt unumstritten, dass der Braunkohleabbau neben den aktuellen Problemen auch in Zukunft nach seinem Ende ungeklärte Risiken schafft.

Bergschäden: Während bisher Bergschäden an der Sache vor allem durch das Abpumpen  des Grundwasser und daraus resultierenden Untergrundverschiebungen entstehen, werden in Zukunft Bergschäden durch aufsteigendes Grundwasser und den damit verbundenen Hebungen auftreten. Welche Schäden an Gebäuden dabei zu erwarten sind ist ungewiss, sicher ist, dass diese auftreten werden. Wer dafür in Zukunft haftet, ist ebenso unsicher.

Daneben treten aber auch schon seit langer Zeit Bergschäden an Personen infolge von Gesundheitsschäden auf. Hauptursache dafür ist die bergbaubedingte Feinstaubbelastung, über deren Folgen bisher bergbauseitig nur unzureichend aufgeklärt wird.

Grundwasser: In einem Hintergrundpapier des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums von 2015 heißt es: „Mit dem Wiederanstieg des Grundwassers werden dann zunächst in den Kippenkörpern der Tagebaue Sulfat sowie Eisen- und Wasserstoffionen freigesetzt; damit einhergehend – je nach den vorliegenden hydrogeologischen Gegebenheiten – versauert bereichsweise auch das Grundwasser, und es werden Schwermetalle gelöst. Diese Stoffe gelangen über die Versickerung der Grundwasserneubildung bzw. spätestens beim Grundwasserwiederanstieg in das Grundwasser.“

Angaben aus einer gutachterlichen Stellungnahme des Öko-Instituts von 1987 zufolge könnten zudem in der Niederrheinischen Bucht bis zu 5 Milliarden Kubikmeter Grundwasser allein durch Kraftwerksaschen kontaminiert werden.

Werden die Kraftwerksabfälle heute immerhin auf Deponien der Klasse I abgelagert, so wurden die Schlacken und Aschen früher ohne besondere Sicherungen in den ausgekohlten Tagebauen verkippt. Zusätzlich wurden diese häufig von den angrenzenden Gemeinden nicht nur als Hausmülldeponie mitgenutzt, sondern sind außerdem als Lagerstätten für chemische und industrielle Abfälle sowie auch für Kampfmittel genutzt worden. Weder die genaue Lage noch der Umfang dieser Altlasten ist heute präzise bekannt. Nach Vermutungen des Umweltministeriums verfügt keine dieser Altdeponien über Basisabdichtungen. Hier ticken also ökologische Zeitbomben unbekannten Ausmaßes.

Gemäß Bundesbodenschutzgesetz haften gleichwertig der Verursacher und der Grundstückseigentümer. Das bedeutet, dass bei einer Eigentümerübertragung einer rekultivierten Fläche auch der neue Eigentümer in der Haftung ist. Was, wenn der Verursacher nicht mehr belangt werden kann?

Um Schaden von der Umwelt abzuwehren, wird es unumgänglich sein, auch nach Tagebauende dauerhaft die Sümpfung aufrechtzuerhalten, um zu vermeiden, dass die Schadstoffe in das wieder ansteigende Grundwasser gelangen. Bisher existiert dafür überhaupt keine Regelung.

Während im Bereich des Steinkohlebergbaus eine Sicherung in Form eines Ewigkeitslastenfonds eingerichtet wurde, existiert ein solcher für das Rheinische Braunkohlenrevier nicht. Um die Folgekosten für Mensch und Umwelt nicht auf unsere Kinder und Enkel abzuwälzen, ist es an der Zeit den Verursacher dafür jetzt in die Pflicht zu nehmen. (Siehe dazu auch eine Studie von FÖS im Auftrag vom BUND.)

 

Appell unterstützen, Unterschriften sammeln!

Deshalb hat das Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ (LoB) gemeinsam mit der Lokalen Agenda Pulheim einen Appell an den Ministerpräsidenten des Landes auf den Weg gebracht , der hier heruntergeladen und unterschrieben werden kann. Einen Termin für die Übergabe der Unterschriften werden wir bekanntgeben, sobald er feststeht; bis dahin freuen wir uns über jeden Mit-Sammler.

Appell und Listen zum Download: StommelnerAppell

Bitte zurückschicken an:

Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ (LoB) c/o Rudolf Brands, Zum Ommelstal 97, 50259 Pulheim

Das Aktionsbündnis trifft sich jeden 2. Dienstag im Monat jeweils in den geraden Wochen um 20:00 Uhr im Pfarrgemeindezentrum Martinushaus, Venloer Str. 546.

V.i.S.d.P.: Josef Schumacher & Rudolf Brands, Zum Ommelstal 97, 50259 Pulheim, Tel.: 02238/15253, e.mail: rudolfbrands[at]netcologne.de