„Mönch von Lützerath“ zu Geldstrafe verurteilt

(Pressemitteilung) Zwei Wochen nach dem ersten Prozesstag wurde im Verfahren gegen den „Mönch von Lützerath“ heute ein Urteil gesprochen. Dieser Fortsetzungstermin war „wegen des erheblichen Interesses der Öffentlichkeit“ an das Landgericht Mönchengladbach verlegt worden. Trotzdem mussten wegen hoher Sicherheitsvorkehrungen wie zweimaligem Abtasten die letzten der rund 60 Zuschauer*innen bis 90 Minuten nach Prozessbeginn anstehen.   
Im ersten Prozesstermin war offen geblieben, welche Verletzungen denn dem Vorwurf der Körperverletzung zugrunde liegen sollten. Deswegen waren heute drei Polizeibeamt*innen als Zeug*innen geladen. Auch heute wurde dabei nicht klar, wie „kleine Hämatome“, die am Abend der Demonstration festgestellt wurden, auf diese Handlung des Mönches zurückverfolgt werden konnten.
Um den Kontext der vorgeworfenen Tat zu untersuchen, beantragte die Verteidigung die Sichtung eines Videos. Zu sehen ist, wie dem Mönch von Lützerath von einem Polizeibeamten frontal ins Gesicht geschlagen wird. Der Angeklagte dazu: „Ich habe gefilmt, wie die Polizei eine andere Person geschlagen hat. Ich habe mich genähert und gerufen ‚Hey! Stopp!‘, dann hat der Polizist mir auf den Kopf geschlagen.“
Es folgte ein weiterer Antrag auf Anhörung eines Klimawissenschaftlers. Diese sollte beweisen, dass das Ziel der Demonstration war, die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens einzufordern, um die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen aufzuhalten. Dieser Beweisantrag wurde vom Richter abgelehnt, mit der Begründung dass dies als wahr anzunehmen sei.
Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft. Die Verteidigung hielt mit einer Forderung nach Freispruch dagegen, da sowohl nach deutscher als auch nach internationaler Rechtsprechung eine Verurteilung unbegründet sei. Der Angeklagte in seinem Abschlussplädoyer: „Genauso wie sich alle fragen, ob Elon Musk einen Hitlergruß gezeigt hat, frage ich mich langsam, ob ich wirklich einen Polizisten geschubst habe… Ich habe mich am Anfang des Verfahrens auf neun Seiten geäußert. Wenn Sie mich acht Monate ins Gefängnis schicken, dann schreiben Sie mir bitte auch neun Seiten, damit ich im Gefängnis darüber nachdenken kann, was ich falsch gemacht haben soll.“
Nach kurzer Pause verkündete der Richter das Urteil: Eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Euro plus Verfahrenskosten. Er begründete dies mit den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls: Der Angeklagte war geständig, ohne dass Beweise vorlagen, niemand wurde verletzt, die Taten waren nicht geplant und die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorstrafen lägen schon lange zurück.
Bezogen auf diese Vorstrafen hatte sich der Angeklagte vorher geäußert: „Nicht ich bin Wiederholungstäter, sondern der Staat mit seiner Gewalt und Zerstörung!“

Info


kontakt[at]luetzerathlebt.info

Wenn Ihr für die Geldstrafe spenden möchtet:

Fundraiser https://www.givesendgo.com/mudwizard

Der Mönch dazu: „Wenn es mehr Geld gibt, möchte ich jeder Person, die von der Polizei verletzt wurde und infolge der Lützerath-Demonstration im Krankenhaus landete, 1.000 € spenden. Das ist für mich eine Möglichkeit, Repression in etwas Positives zu verwandeln, eine Anerkennung für verletzte Menschen, die von der Justiz, die gewalttätige Polizist*innen schützt, im Stich gelassen werden.“