Schlagwort: Manheimer Loch
Die Mahnwache kehrt an den Sündenwald zurück – Auflösung der Versammlung am Hambacher Wald war rechtswidrig!
Pressemitteilung. Die am gestrigen Donnerstag 09.01.2025 von der Polizei, im Auftrag von RWE, durchgeführte Auflösung der Versammlung der Mahnwache Lützerath war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute festgestellt.
Der Protest der Mahnwache Lützerath wird seit heute wieder am alten Standort am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim fortgesetzt und wendet sich gegen die geplante Rodung.
„Da wollte sich RWE wohl mit Hilfe der Polizei unliebsamen Protest vom Hals schaffen” vermutet Marius, ein Versammlungsteilnehmer. „So läuft das in NRW“, pflichtet ihm Sabine bei: “Der König RWE befiehlt und seine Schergen gehorchen.”
Was war passiert? Am Donnerstag kam es zu einem Polizeieinsatz in Manheim (Kerpen). Aufgabe der Polizei war es, im Auftrag von RWE, die dort am Sündenwäldchen stattfindende Versammlung der Mahnwache Lützerath aufzulösen. Unter Androhung von Strafanzeigen und der Anwendung des unmittelbarem Zwangs wurde die Versammlung gezwungen, zu einem anderen Ort umzuziehen. Der angebotene Ersatzstandort liegt jedoch weit vom Sündenwäldchen entfernt, für dessen Erhalt sich die Mahnwache Lützerath einsetzt. Daher hatte die Mahnwache Lützerath eine Eilklage eingereicht, die heute erfolgreich vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde (VG Köln, 20 L 49/25). Die Kosten des Verfahrens tragen das Land NRW und die RWE Power AG, die dem Verfahren mit mehreren Anwälten beigetreten waren.
Der Erhalt des Sündenwäldchens ist für die Biotop-Vernetzung vom Hambacher Wald und FFH-Gebiet Steinheide notwendig, und es darf nicht im „Manheimer Loch“ verschwinden. Die Zerstörung und Abbaggerung von Altwäldern und wertvollen Lößböden muss verhindert werden.
„Es ist schon genug in dieser Region zerstört worden. Warum hält man sich nicht an die beschlossene Leitentscheidung 2021 in Bezug auf Natur- und Umweltschutz? “ empört sich ein Sprecher der Mahnwache. „Es kann doch nicht sein, dass RWE weiter natürliche Lebensgrundlagen unwiderruflich zerstören darf, um Kies und Abraum zu gewinnen!“
Der Versuch, die Versammlungsfreiheit unbegründet einzuschränken, ist gescheitert.
Presse ist herzlich eingeladen, am Sonntag, 12.01. ab 12:00 Uhr am Waldspaziergang in Manheim teilzunehmen.
Für Presseanfragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns über eine detaillierte Berichterstattung.
Pressekontakt: Blanche Schwanke
mahnwache_luetzerath[at]riseup.net
Tel. 0152 01339091
Hambacher Sündenwäldchen: RWE verschiebt erneut den geplanten Rodungsbeginn
Pressemitteilung: BUND ruft zu weiteren Protesten auf
– RWE will Sündenwäldchen jetzt ab spätestens 1. Februar roden
– keine Entwarnung für andere Biotope
– noch keine Gerichtsentscheidung
Düsseldorf | Nach der Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Erweiterung der sogenannten Manheimer Bucht für den Tagebau Hambach hat die RWE Power AG erneut den Beginn der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens verschoben. Gleichzeitig hält der Kohlekonzern aber daran fest, noch innerhalb der am 28. Februar endenden Rodungsperiode den Kahlschlag vollenden zu wollen.
In einer Mitteilung an das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sicherte RWE zu, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Januar 2025, Rodungsmaßnahmen im Sündenwäldchen unterbleiben werden. Allerdings betonte RWE auch, dass alle sonstigen Grün- und Baumbeseitigungen und sonstige Maßnahmen außerhalb und insbesondere östlich des Sündenwäldchens von dieser Zusicherung ausgeschlossen seien.
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Hätte der BUND nicht am 3. Januar seine Klage eingereicht, wäre das Sündenwäldchen schon längst Geschichte. Der zeitliche Aufschub bedeutet aber nicht, dass Entwarnung gegeben werden kann. RWE will schon ab dem 14. Januar wichtige ökologische Lebenslinien zwischen dem Sündenwäldchen und dem FFH-Waldgebiet Steinheide zerstören. Wir rufen deshalb zu weiteren Protesten auf.“
Insbesondere auch das Manheimer Fließ und die alte A4-Trasse sind wichtige „Fledermausautobahnen“. Diese stellen auf einer Strecke von etwa zwei Kilometern den wichtigen Biotopverbund zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide dar. Werden diese Verbindungslinien zerstört, droht die ökologische Verinselung. Das steht im Widerspruch zu den Plänen der Landesregierung einer Waldvernetzung, zumal ein alternativer Ökokorridor noch nicht existiert. Der BUND sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen das Artenschutzrecht und hofft auf den Erfolg seines Antrags auf Erlass einer Zwischenverfügung für einen generellen Rodungsstopp.
Am 8. Januar hatte RWE noch öffentlich erklärt, keinen Zeitplan für die Rodungen zu haben. Im Klageverfahren mit dem BUND verkündeten die RWE -Anwälte jedoch zeitgleich einen Rodungsbeginn ab dem 14. Januar. Die Stillhaltezusage wurde jetzt bis zum Monatsende verlängert.
Hinweis:
Am kommenden Sonntag, 12. Januar, 12 Uhr, findet ein weiterer Spaziergang zum Schutz des Sündenwäldchens und weiterer ökologisch unverzichtbarer Grünstrukturen statt. Treffpunkt ist die Kirche in Kerpen-Manheim (alt).
Mahnwache Lützerath erhält Versammlungsverbot am HAMBI!
Pressemitteilung der MaWaLü:
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Gestern, am 06.01.2025 um 17 Uhr hat die Mahnwache Lützerath, ohne vorheriges Kooperationsgespräch, ein sofortiges Versammlungsverbot erhalten. Die RWE Power AG verhindert die angemeldete Dauermahnwache am Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim. Begründet wird das von der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ausgesprochene Verbot mit einer Stellungnahme von RWE: „Gemäß der RWE Power AG behindert der jetzige Standort und das Ausmaß der Mahnwache Betriebs-, sowie Flucht- und Rettungswege erheblich.”
B. Schwanke von der Mahnwache Lützerath äußert sich fassungslos: „Das ist eine Unverschämtheit. Unsere Mahnwache behindert keine Arbeiten und blockiert auch keine Fluchtwege. Mit diesen vorgeschobenen Argumenten lassen wir uns nicht so einfach vertreiben. Wir werden heute den Klageweg einleiten.“
Die Mahnwache Lützerath demonstriert seit Monaten gegen die durch RWE Power AG geplante Tagebauweiterung des Manheimer Lochs und die Rodung des Sündenwäldchens im Hambacher Wald. Dafür sollen wertvolle bestehende Biotopverbundstrukturen zerstört werden. Zudem werden die komplexen zusammenhängenden Ökosysteme der Wälder extrem gefährdet. Diese Vorgehensweise steht in keinerlei Kontext zum Beschluss in der Leitentscheidung von 2021, welche beinhaltet, dass Maßnahmen für einen Erhalt, eine Entwicklung und eine Wiedervernetzung der Altwälder ermöglicht werden müssen. „Planungen oder Maßnahmen, die sie in ihrem Bestand gefährden können, sind auszuschließen“, so der Entscheidungssatz 6 (Leitentscheidung 2021).
Durch das Recht auf Meinungsäußerung ist es unabdingbar die Klage auf Weiterführung der Versammlung bis zum 28.02.2025 beim Verwaltungsgericht Köln einzureichen. Ein solches Verbot ist die „schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit“ (BVerfG 110, 77, 89) i.V. mit GG Art.8. „Es kann doch nicht sein, dass von RWE vorgeschobene Aussagen unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verhindern“, empört sich S. Schur von der Mahnwache Lützerath. „Diese Vorgehensweise beweist: Unser Protest ist notwendig und zeigt Wirkung! Der große Konzern RWE hat Angst vor unserer kleinen Mahnwache und scheut sich nicht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Protest vor Ort zu unterbinden.“