Transkript der heutigen Fragestunde im Landtag NRW zum Prozess und zur Zukunft des Hambacher Waldes

(Zusammengestellt und transkribiert von Bernd-Christoph Kämper, Stuttgart. Twitter: Basso Continuo @bckaemper)

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5448 18.03.2019

Mündliche Anfrage für die 53. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 20. März 2019

Geschäftsbereich des Ministeriums der Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Anfrage 38 Abgeordnete Wibke Brems GRÜNE „Einsatz der Landesregierung für den Hambacher Wald“

Am 20. Februar dieses Jahres hat Ministerpräsident Laschet im Plenum seinem Wunsch Ausdruck verliehen, dass der Hambacher Wald erhalten bleiben möge, wörtlich sagte er: „Drittens. Die Kommission hat formuliert: Der Erhalt des Hambacher Forstes sei wünschenswert. – Ich schließe mich diesem Wunsch an und sage an RWE und die Bundesregierung gerichtet: Der Erhalt des Hambacher Forstes ist wünschenswert und muss Bestandteil der Verhandlungen zwischen Unternehmen und Bundesregierung sein.“

Am 12. März fand vor dem Verwaltungsgericht Köln die Verhandlung von drei Klagen der Umweltschutzorganisation BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. gegen das Land Nordrhein-Westfalen statt. Eine dieser Klagen richtet sich gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 1.4.2018 bis 31.12.2020 durch die Bezirksregierung Arnsberg. Bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens hat das OVG Münster am 5.10.2018 einen Rodungsstopp im Hambacher Wald verhängt.

Der Richter hatte am 12. März im Laufe des Verfahrens einen Vergleich vorgeschlagen, der vom BUND grundsätzlich begrüßt wurde. Die Landesregierung lehnte einen Vergleichsvorschlag ab und nutzte bei einem zweiten Vergleichsvorschlag ihre Möglichkeit nicht, diesem zuzustimmen, sondern vermied eine Positionierung und ließ RWE als Beigeladene über den Vergleich entscheiden.

Warum hat die Bezirksregierung Arnsberg als Vertreterin der Landesregierung und Beklagte im Verfahren vor dem VG Köln nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zustimmung zu den Vergleichsvorschlägen des Richters zu signalisieren und damit dem Wunsch des Ministerpräsidenten nach einem Erhalt des Hambacher Waldes Ausdruck zu verleihen?

Transkript aus dem Livestream der Fragestunde im Landtag Nordrhein-Westfalen, 53. Plenarsitzung vom 20.03.2019, Zeitmarke 5:26:45 (15:27:06) https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/video.jsp?id=1106221

Landtagspräsidentin:

Ich rufe damit auf die mündliche Anfrage 38 der Abgeordneten Wibke Brems von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Einsatz der Landesregierung für den Hambacher Wald.“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, Sie kennen das, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet, und die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart antworten wird. Dessen Mikrofon ist auch schon freigeschaltet, so dass er jetzt auch loslegen kann. Bitte sehr, Herr Minister!

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Vor dem Verwaltungsgericht in Köln fand in der vergangenen Woche die mündliche Verhandlung in drei vom BUND Nordrhein-Westfalen e.V. im Zusammenhang mit der Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach geführten Klageverfahren statt. Dabei ging es um die Zulassung der Bergbehörde für den Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach für die Zeit von 2018 – 2020. Im Weiteren ging es um eine von der Bergbehörde verfügte Grundabtretung und Besitzeinweisung zugunsten des Unternehmens RWE über ein Grundstück des BUND NRW e.V. im Tagebauvorfeld Hambach.

Das Gericht hat alle drei Klagen abgewiesen und dadurch die Rechtmäßigkeit der bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Hauptbetriebsplanzulassung und auch der Grundabtretung und Besitzeinweisung vollumfänglich bestätigt.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hatte der vorsitzende Richter zwei Vorschläge zur gütlichen Einigung gemacht. Der erste Vorschlag sah vor, den Abbau nur bis zu einer bestimmten Linie an der Oberfläche zu führen; der zweite Vorschlag beinhaltete einen kompletten Rodungsverzicht durch RWE bis zum zeitlichen Ablauf der streitigen Hauptbetriebsplanzulassung und die Zusicherung der Bergbehörde als Beklagte, den Grundabtretungsbeschluss aufzuheben. Falls die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans rechtskräftig aufgehoben würde.

Diese Vorschläge setzten jeweils voraus, dass der klagende BUND alle drei Klagen zurücknimmt. Dem ist der BUND nicht nachgekommen. Der BUND sah sich zudem auch nur in der Lage, dem ersten Vorschlag näherzutreten und verknüpfte dies mit dem Wunsch, das Gebiet des Hambacher Forstes als sogenanntes FFH-Gebiet nach zu melden. RWE dagegen hat diesem Vorschlag nach intensiver Prüfung nicht zugestimmt, da er aus Sicht des Unternehmens aus bergbautechnischen Gründen nicht kurzfristig umsetzbar sei. Dem zweiten Vorschlag des Gerichts sind sowohl BUND als auch RWE nicht nähergetreten. Die Bergbehörde konnte zwar dem ersten Vorschlag nicht zustimmen, zum zweiten Vorschlag, der unter anderem den Rodungsverzicht bis zum zeitlichen Ende der Hauptbetriebsplanzulassung vorsah, hat sie jedoch sehr wohl Einigungsbereitschaft erklärt. Eine vom BUND gewünschte FFH-Nachmeldung war den Verfahrensbeteiligten fachlich und rechtlich unmöglich. Für die Meldung von europäischen Schutzgebieten an die EU-Kommission ist die Bundesregierung für Deutschland als Mitgliedsstaat zuständig. Vorschläge für solche Gebiete konnten im damaligen Meldeverfahren die Naturschutz-Ministerien der Länder unterbreiten, nicht RWE und nicht die Bergbehörde. Die Meldung von FFH-Gebieten ist für Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit der Bundesregierung und mit der EU-Kommission abgeschlossen. Der Hambacher Forst ist danach kein FFH-Gebiet. Das FFH-Schutzgebietsnetz wird auch regelmäßig überwacht; ein Meldedefizit liegt danach nicht vor. Eine Pflicht zur Nachmeldung von FFH-Gebieten besteht demzufolge auch nicht. Das hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt und das schafft, und ich möchte das hier hervorheben, im Übrigen auch für ganz Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit.

Ich will noch einmal ausdrücklich hervorheben, dass der Prozessvertreter der beklagten Bergbehörde im Hinblick auf eine gütliche Einigung durchaus Zustimmung signalisiert hat; die Ausführungen in der Anfrage von Ihnen, sehr verehrte Frau Brems, dass die Beklagte keine Bereitschaft für einen Vergleich signalisiert habe, treffen daher nicht zu. Denn, ich will Ihnen das auch noch ausführlich darlegen: die Beklagte hat dem Gericht gegenüber deutlich gemacht, einer gütlichen Einigung nicht entgegenzustehen. Einer solchen vergleichsweisen Streitbeilegung müssen jedoch alle Verfahrensbeteiligte zustimmen. Ein Vertrag zu Lasten dritter zwischen klagendem Umweltverband und Genehmigungsbehörde zu Lasten des Genehmigungsinhabers ist nicht möglich. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Verfahren über andere Genehmigungen und wäre mithin bei einem Wind- oder Solarpark genauso zu bewerten.

Ein zweiter Punkt kommt hinzu: Ein Vergleich bietet sich vor allem dann an, wenn gewisse Zweifel daran bestehen, dass die eigene Position absolut zutreffend ist. Dies ist zumindest hier für die beklagte Bergbehörde jedoch nicht der Fall. Sie geht von der Rechtmäßigkeit ihres Zulassungsbescheids aus. Denn auch der bis Ende 2020 zugelassene Rahmenbetriebsplan ist bestandskräftig.

Einen dritten Punkt möchte ich ansprechen und damit auch Kritik in der von Ihnen gestellten Anfrage, Frau Brems, aufgreifen: Nämlich, dass letztlich RWE über das Zustandekommen des Vergleichs entschieden hätte. Es ist ja so, dass RWE den Tagebau Hambach betreibt und zwar auf Basis milliardenschwerer Investitionen, ich füge mal ein, nicht zuletzt auch aufgrund ihrer Leitentscheidung, die Sie als Partei und Teil der Vorgängerregierung mit getroffen haben, und auch mit tausenden von Beschäftigten.

[Zwischenrufe, Ordnungsruf der Landtagspräsidentin]

Landtagspräsidentin:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf darauf hinweisen, dass wir uns in der Fragestunde befinden und nach den uns gestellten eigenen Regeln haben die Abgeordneten das Recht, Fragen an die Landesregierung zu adressieren und die Landesregierung hat sozusagen dann die Pflicht, diese Fragen zu beantworten. Die Fragestunde ist nicht das geeignete Instrument für Diskussionen über den Flur und über die Abgeordnetentische hinweg. Ich bitte da, an die eigenen Regeln uns zu halten. Der Minister hat noch das Recht für die Beantwortung, wenn er diese fortzusetzen wünscht. ] RWE betriebt diesen Tagebau aufgrund der bisherigen Entscheidungen nordrhein-westfälischer Landesregierungen, auch der Vorgängerregierung. Dafür hat RWE bei der Bergbehörde die Zulassung des Hauptbetriebsplans beantragt. Da ist es doch nicht nur rechtlich zwingend, sondern auch verständlich, hier die Position des Unternehmens zu erfragen und auch zu respektieren. Denn letztlich geht es um die unternehmerischen Perspektiven und um die Perspektiven tausender Beschäftigten im Tagebau. Und für mich ist es übrigens auch eine Frage von Investitionssicherheit an einem Standort.

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Die RWE Power AG verfügt nunmehr über vom Verwaltungsgericht Köln bestätigte Betriebsplanzulassungen bis zum Ende des Jahres 2020. Es steht natürlich zu vermuten, dass sich weitere Instanzen mit diesem Verwaltungsrechtsstreit befassen könnten. Gegenüber der Landesregierung hat sich das Unternehmen aber verpflichtet, auch in der kommenden Rodungsperiode, also bis Herbst 2020, auf Rodungen und somit auf die vollständige Ausnutzung der Betriebsplanzulassung zu verzichten, wie es der Ministerpräsident unlängst erst hier in der Beratung des Landtages zu den Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung zum Ausdruck gebracht hat. Dabei bleibt es auch nach der nun vorliegenden gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Hauptbetriebsplanzulassung für den Tagebaubetrieb bis Ende 2020. Ein solches Entgegenkommen, welches auch zur Befriedung im Hambacher Forst beitragen soll, ist von Seiten der Aktivisten im Hambacher Forst bislang allerdings nicht zu erkennen. Dem Appell von Herrn Ministerpräsident Laschet, die Baumhäuser zu verlassen, wurde bislang nicht Folge geleistet. Ein gerichtlicher Vergleich hätte letztlich ebenso wenig den Konflikt im Hambacher Forst gelöst.

Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat den Erhalt des Hambacher Forstes als „wünschenswert“ bezeichnet. Diesem Wunsch hat sich der Ministerpräsident für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen angeschlossen, und es bestehen gute Chancen, dass wir dies auch erreichen können. Gleichwohl kann der Erhalt des Hambacher Forstes nicht singulär, losgelöst vom Rest der umfassenden Vorschläge der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung betrachtet werden. Denn bei den Vorschlägen der Kommission geht es um ein Gesamtpaket des Umbaus unserer Energieversorgung und des Strukturwandels in den Energiezentren Deutschlands mit vielen Betroffenen, darunter auch den großen Unternehmen der Energieversorgung. (Und wir hatten ja eben ausführlich Gelegenheit, alleine die Auswirkungen vorzeitigen Austretens aus der kohlebasierten Stromversorgung am Beispiel der Steinkohle-Standorte hier auch miteinander zu besprechen.) Sie werden deutliche Veränderungen ihrer unternehmerischen Perspektive erfahren müssen bis hin zu staatlichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Eigentumspositionen und in die Gewerbefreiheit. Bei den Tagebauen bedeutet dies einen Verzicht oder eine Einschränkung der weiteren Nutzung. Rekultivierungspläne und Rekultivierungsmaßnahmen müssen geändert und aufwändiger sowie früher umgesetzt werden als ursprünglich vorgesehen. Das verursacht dem Unternehmen zusätzliche Kosten und ist damit auch Teil der vom Staat zu leistenden Entschädigung.

Dies alles ist Gegenstand der nun angelaufenen Verhandlungen des Unternehmens mit der Bundesregierung. Als Landesregierung erwarten wir vom Unternehmen RWE, dass es nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund zu Kraftwerksstilllegungen Entwürfe für eine neue Tagebauplanung im gesamten Braunkohlenrevier vorlegt, die die Empfehlungen der Kommission bestmöglich umsetzen, auch was den Erhalt des Hambacher Forstes angeht. Die Verhandlungen mit dem Unternehmen führt nicht das Land, sondern die Bundesregierung. Ich fordere daher alle Beteiligte auf, konstruktiv und mit Nachdruck an der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission mitzuwirken. Sobald eine geänderte Planung des Unternehmens für die Zukunft der Tagebaue vorliegt, werden wir eine neue politische Leitentscheidung treffen und somit unseren Beitrag zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen leisten, parallel zu den strukturpolitischen Maßnahmen, an deren Umsetzung wir bereits arbeiten.

Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit!

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Es hat nun die Gelegenheit für eine Nachfrage Frau Abgeordnete Brems, bitte sehr!

Wibke Brems, GRÜNE:

Ja danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, jetzt haben Sie uns einige Dinge hier genannt zu unterschiedlichen Aspekten. Ich würde gerne einmal noch zurückkommen auf den Ursprungs- und Anfangspunkt, und zwar haben wir ja vor einigen Wochen hier in diesem Plenarsaal den Ministerpräsidenten gehört, wie er sich geäußert hat, dass er auch den Wunsch habe, oder sich dem Wunsch anschließe, dass der Hambacher Wald erhalten bleiben möge. So, das ist ja erstmal die Grundvoraussetzung, unter der wir hier miteinander sprechen. Und dann haben Sie jetzt in Ihren Ausführungen nochmal darauf hingewiesen, dass ja nicht nur die Bezirksregierung Arnsberg einerseits die Landesregierung vertreten hat, sondern dass es auch noch den dritten, so haben Sie es genannt, im Verfahren gibt, und zwar die RWE. Und deswegen nochmal an Sie die Frage, in welcher Weise eben der Wunsch des Ministerpräsidenten zum Erhalt des Hambacher Waldes eine Rolle gespielt hat bei den Vorbereitungen auf die Verhandlung, also bei Vorgesprächen mit der Bezirksregierung und RWE.

Landtagspräsidentin:

Herr Ministerpräsident!

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Ja, Frau Präsidentin, sehr verehrte Frau Brems, meine Damen und Herren! Die Sicht der Landesregierung, die Herr Ministerpräsident Laschet zum Ausdruck gebracht hat, und ich habe sie ausführlich hier nochmal dargelegt, ist eine der mit Sicherheit mit Blick auf Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen am weitesten verbreitete Nachricht gewesen. Ich gehe davon aus, dass alle Parteien, die sich auf dieses Verfahren vorbereitet haben und dieses Verfahren auch geführt haben, in Kenntnis dieser Nachricht das auch haben tun können. Im Übrigen gilt das erst recht für das Unternehmen, denn das Unternehmen hat diese Erklärung ja gegenüber dem Ministerpräsidenten abgegeben, dass man, selbst wenn jetzt eine Genehmigung unbestritten vorliegt, sie als eigenen Beitrag darauf verzichten wollen, das zu tun, d.h. hier liegt uns ja eine einseitige Erklärung des Unternehmens vor, eine Art Moratorium anwenden zu wollen, zu dem das Unternehmen rechtlich nicht veranlasst ist.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Eine Nachfrage hat nun Herr Kollege Bolte-Richter.

Matthi Bolte-Richter, GRÜNE:

Vielen Dank, Frau Präsidentin, Herr Minister, welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, die RWE dazu veranlassen, an einer Fortführung des Gerichtsverfahrens festzuhalten?

Landtagspräsidentin:

Herr Minister!

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Ja, Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Bolte-Richter, meine Damen und Herren, wir haben einen Hauptbetriebsplan bis Ende 2020, das Unternehmen hat sich bis Herbst 2020 einseitig bereiterklärt, auf Rodungen zu verzichten, und nicht über diesen Zeitraum hinaus, d.h. hier war ein Verfahren zu klären in der Hauptsache. Es gab ja zunächst eine Eilentscheidung, die vom Verwaltungsgericht ja im Interesse des Unternehmens seinerzeit entschieden worden war und nur vom OVG angehalten wurde, in der Hauptsache ist jetzt entschieden worden. In der Hauptsache hat die Bergbehörde auch Recht bekommen mit ihrer Zulassung. Das war ja seinerzeit in den Medien durchaus auch umstritten, es gab ja z.T. auch Kritik, ich meine sogar aus Ihrer Partei, an der möglichen Qualität der Arbeit der Bergbehörde, das ist durch das Gericht wie ich meine eindrucksvoll klargestellt worden, dass hier ordentlich gearbeitet worden ist, und das ist hier festgestellt worden. Und wenn es keinen – ich hab das dargelegt – keinen Ansatz gibt, der einen Vergleich notwendig und sinnvoll machen würde, dann muss man glaube ich dem Unternehmen auch zuerkennen, dass man dann eine solche sachgerechte Festlegung oder Entscheidung des Gerichts auch bereit ist dann auch wirksam werden zu lassen. Ich halte das für absolut nachvollziehbar.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Für eine Nachfrage hat sich gemeldet Frau Abgeordnete Schäffer.

Verena Schäffer, GRÜNE:

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, Herr Pinkwart, Sie hatten jetzt ja mehrfach diese schriftliche Zusage von RWE angesprochen bezüglich dieses Moratoriums. Wird denn diese schriftliche Zusage von RWE auch uns Mitgliedern des Landtags zugänglich gemacht werden, also werden Sie als Landesregierung uns diese schriftliche Erklärung auch zur Verfügung stellen?

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Wenn Sie darum bitten, werden wir das sicherlich tun.

Verena Schäffer, GRÜNE:

Dann bitten wir darum.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Als nächste Frage hat sich jetzt gemeldet Frau Kollegin Brems für ihre zweite Nachfrage. Bitte sehr!

Wibke Brems, GRÜNE:

Ja, herzlichen Dank. Ich habe dann nochmal zu einem anderen Fragenkomplex eine Rückfrage, Herr Minister Pinkwart. Und zwar haben Sie ja eben länger ausgeführt, dass es unterschiedliche Varianten des Vorschlags einer Einigung auch gegeben hat. Und Sie haben es zum einen klar eben gesagt, dass zu der ersten Variante die Bergbehörde nicht zustimmen konnte. Sie haben dann außerdem gesagt, dass ja nun alle Beteiligten auch zustimmen müssen und der BUND habe nicht zugestimmt, aber gerade bei dieser ersten Variante ist es doch eben so, dass der BUND NRW zugestimmt hat und auch den Wunsch nach Nachverhandlungen signalisiert hat. Und deswegen schon nochmal die konkrete Nachfrage, jetzt unabhängig von ihren Ausführungen zum FFH, weil das ist nochmal quasi eine Unter- oder Nebenvariante, sondern wirklich aus welchen Gründen Ihre Bergbehörde, also damit die Landesregierung als Beklagte es abgelehnt hat, auf diese erste Variante weiter zu verhandeln, sondern das einfach rundweg abgelehnt wurde, obwohl ja der Wunsch des Ministerpräsidenten eben besteht, den Hambacher Wald zu erhalten.

Landtagspräsidentin:

Herr Minister, bitte!

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Ja, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Brems, ich hatte Ihnen ja dargelegt, dass der BUND sich nicht in der Lage sah, dem erstgenannten Vorschlag näherzutreten, und verknüpfte dies mit dem Wunsch, so habe ich Ihnen das vorgetragen, das Gebiet des Hambacher Forstes als sogenanntes FFH-Gebiet nachzumelden. Ich habe das ausführlich dargelegt, dass das nicht möglich ist, schon aus rein zeitlichen, aber auch aus rechtlichen Gründen, diesen Wunsch zu erfüllen, und insofern ergab sich keine Vergleichsmöglichkeit. Zum zweiten müssen Sie sehen, dass das Unternehmen RWE ja auch unter Wahrung der Zusage, die es gegeben hat, keine Rodung am Hambacher Forst vorzunehmen, um dem Wunsch der Kommission im Ergebnis auch eine Einlösungsmöglichkeit zu geben, nach wie vor auch die Arbeiten im Hambacher Bereich, Abbaubereich, Hambacher Tagebau soweit fortsetzen möchte, dass der wirtschaftliche Betrieb und damit auch die Arbeitsplätze nicht kurzfristig gefährdet werden. Und insoweit muss man glaube ich diese Entscheidung des Unternehmens auch respektieren.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Kollege Bolte-Richter hat sich gemeldet für eine Nachfrage, auch seine zweite.

Matthi Bolte-Richter, GRÜNE:

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Pinkwart, welche Absprachen hat es zwischen der Landesregierung bzw. eben der Bezirksregierung Arnsberg und RWE im Vorfeld des Verfahrens vor dem VG Köln am 12.03. gegeben?

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich kann jetzt hier keine Auskünfte geben über Absprachen, die getroffen worden sind. Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass es möglicherweise ein Suchen nach Vergleichsoptionen gibt, ich habe Ihnen dargelegt, wie die Parteien sich dazu verhalten haben, weitere darüber hinausgehende Absprachen sind mir nicht bekannt, ansonsten müsste ich sie Ihnen nachreichen.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt gibt’s doch noch eine Nachfrage, Herr Kollege Mostofizadeh hat das Wort für seine Nachfrage, bitte sehr.

Mehrdad Mostofizadeh, GRÜNE:

Ja, Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Minister, Sie haben jetzt mehrfach gesagt, dass dem Wunsch des Ministerpräsidenten insofern entsprochen sei, also dass der Hambacher Wald nicht gerodet wird, weil es bis 2020 einen Rodungsstopp gibt. Aber ich würde gern von Ihnen wissen wollen, ich hatte den Ministerpräsidenten so verstanden, dass der Hambacher Wald überhaupt nicht abgeholzt werden sollte, und deswegen möchte ich Sie gerne bitten, zu erläutern, was die Landesregierung tut, um dem Wunsch des Ministerpräsidenten zu entsprechen, ob Sie z.B. eigene Untersuchungen vornimmt und eigene Maßnahmen erstellt, um diesen Wunsch auch umsetzen zu können.

Landtagspräsidentin:

Herr Minister!

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Ja, ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren, es ist so, dass der Ministerpräsident hier im Landtag zweierlei vorgetragen hat: Er hat zum einen vorgetragen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu jedem Punkt des Berichts der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung steht, zu jedem Punkt. Und auch empfiehlt, sowohl der Bundesregierung als auch anderen Beteiligten, dass ähnlich und möglichst auch in gleicher Weise zu sehen wie wir, weil wir der Meinung sind, dass die Kommission sich über viele Monate sehr gründlich mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt und den Bericht sehr sorgfältig abgewogen vorgelegt hat. Es ist ein komplexes Vorgehen, was wir hier angehen wollen für Deutschland, für die betroffenen Regionen, für die Energieversorgung des Landes, und deswegen sind wir alle klug beraten, den Bericht möglichst eins zu eins umzusetzen, das ist unser Ziel. Zu dem Bericht gehört der Wunsch der Kommission, dass der Hambacher Forst möglichst verschont bleiben soll. Das nehmen wir sehr ernst. Das nehmen wir genauso ernst wie alle anderen Teile des Berichtes auch. So hat der Ministerpräsident das hier vorgetragen.

Wir wissen aber auch, dass wir uns in einem Prozess befinden der Umsetzung dieses Berichtes und das alles mit allem zusammenhängt und Schritt für Schritt sich entwickeln muss. Deswegen hat der Ministerpräsident hier zur Kenntnis gebracht, dass das Unternehmen einseitig – zu dem Zeitpunkt noch nicht wissend, dass das Gericht auch im Sinne des Unternehmens entscheiden würde über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung – einseitig bereit ist, ein Moratorium sich aufzuerlegen bis Herbst 2020, in der Erwartung, dass bis dahin auch der Bericht der Kommission weitestgehend von allen Beteiligten umgesetzt worden ist und zwar so, wie der Berichtkomplex in allen seinen Punkten angelegt ist. Und beides, zu beidem steht diese Landesregierung; wir werden alles unternehmen, dass der Kommissionsbericht umgesetzt wird und damit auch die Voraussetzungen geschaffen werden, über das Moratorium hinaus den Hambacher Forst nicht in Anspruch nehmen zu müssen, sondern eine energiestrategische Dimension zu erreichen und eine strukturpolitische Dimension zu erreichen, die es erlaubt, auf die Rodung des Waldes in Zukunft zu verzichten.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister. Nun hat noch einmal Frau Abgeordnete Brems das Wort für ihre dritte und letzte Nachfrage, bitte sehr, Frau Abgeordnete!

Wibke Brems, GRÜNE:

Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin, Herr Minister, wir haben in der WELT vom 15. März gelesen, dass der RWE-Chef Herr Schmitz so zitiert wird, dass er sagt, man werde prüfen, was technisch mit Blick auf Standsicherheit, Rekultivierung und Wasserwirtschaft möglich ist. Jetzt haben Sie eben gerade gesagt, Sie werden alles unternehmen, um das quasi umzusetzen, zum einen den Wunsch des Ministerpräsidenten, aber auch den Wunsch der Kommission, und deswegen möchte ich nochmal ganz konkret nachfragen, ob Sie sich dann alleine auf diese Untersuchung von RWE verlassen werden oder ob Sie auch selbst Bewertungen vornehmen werden, ob Sie die vielleicht auch schon in Vorbereitung haben, um das, was dann von RWE kommt, vielleicht auch selbst bewerten zu können.

Minister Prof. Dr. Pinkwart:

Ja, Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Brems, meine Damen und Herren, es ist natürlich klar, dass wir uns selbst auch Gedanken machen, dass sich aber auch die Bundesregierung Gedanken macht, die ja jetzt zunächst mal die Verhandlungen mit dem Unternehmen führt, und die Bundesregierung führt ja die Verhandlungen mit dem Unternehmen auch in Kenntnis des Berichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, und sie ist genau wie wir darum bemüht, dass dieser Bericht vollumfänglich auch umgesetzt werden kann; dazu wird gehören, dass man mit RWE eine Vereinbarung erreicht, dass gewisse Kraftwerksblöcke und damit auch ein gewisser Tagebaubetrieb vorher als bisher vorgesehen auch eingestellt werden kann, und das ist dann wiederum die Voraussetzung für all die anderen Maßnahmen, die Sie angeführt haben und letztlich auch Voraussetzung dafür, dass der Hambacher Forst, aber auch andere schützenswerte Teile in der Region erhalten bleiben können, und insofern bewegen sich alle auf dem Pfad des Berichts und genau das ist das, was wir erwarten. Und wir werden eben alles von unserer Seite dazu beitragen, in den Gesprächen mit dem Bund, mit dem Unternehmen, dass es dazu beiträgt, dass es auch zu diesen Zielerreichungen kommt.

Landtagspräsidentin:

Vielen Dank, Herr Minister, weitere Nachfragen gibt es zur mündlichen Anfrage 38 nicht, sodass wir damit auch die Fragestunde mit 17 Minuten und 23 Sekunden Überschreitung auch beenden können …