Soli- & Spendenaufruf von Michael Zobel für Eckhardt Heukamps Prozesskosten

Eckhardt Heukamp, Eigentümer des letzten großen Hofes in Lützerath, hat sich nach langen Überlegungen dazu entschlossen, mit einer Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss/die Enteignung seines Besitzes juristisch vorzugehen. Die Klage ist sehr gut begründet und Herr Heukamp ist bereit, konsequent gegen seine Zwangs-Enteignung zu kämpfen.
Es gibt keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für die Zerstörung der sechs Dörfer.
Selbst bei einer weitgehenden Erfüllung der bereits genehmigten Rahmen- und Hauptbetriebspläne kann Lützerath erhalten bleiben.
Wir haben Eckhardt zugesichert, dass wir ihm den Rücken für die bervorstehenden Auseinandersetzungen vor Gericht stärken werden, nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch. Denn er geht diesen Weg stellvertretend für die anderen Dörfer am Tagebau Garzweiler, stellvertretend für die vielen Menschen, die sich nicht aus ihrer Heimat vertreiben lassen wollen.
Die Prozesse werden Geld kosten, eventuell auch viel Geld. Seit wenigen Tagen existiert ein entsprechendes Spendenkonto, ich setze auf breite Unterstützung der großen Klimabewegung.
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Spendenkonto zur Unterstützung von Eckhardt Heukamp
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Empfänger: E. Heukamp
DE63 3106 0517 6008 4590 43
Verwendungszweck: Zwangsenteignungsverfahren Heukamp ./. NRW
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Weitere Infos hier.
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Kohle für Kurts Klima-Klage

Kurt, Klimakämpfer am #HambiBleibt, hat jetzt ein Grundstück zwischen den RWE-Baggern und #Lützerath erworben und RWE schockiert.
Denn damit hat seine Klage gegen den Tagebau Garzweiler eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit. Wenn er die ersten juristischen Hürden nimmt und der Grundstückserwerb nicht vom Amtsgericht für nichtig erklärt wird.
Damit die Bagger nicht weiter auf #Lützerath vorrücken können und wir eine Chance auf die 1,5°C Grenze behalten, braucht es eine solidarische Spendensammlung für die juristische Auseinandersetzung:

Auch kleine Beiträge oder ein monatlicher Dauerauftrag helfen. Danke!

Kontoinhaber: Kurt Claßen
Verwendungszweck: Lützerath bleibt – Zum Wohle der Allgemeinheit
IBAN: DE22 3705 0299 1147 0393 73
BIC: COKSDE33XXX
Bank: Kreissparkasse Köln

Hintergrund:

https://fffutu.re/rwe-stoppen

Rückhalt für den Widerstand in Lützerath: Kurt Claßen kauft vor Ort eine Wiese

18.1.2021

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Pinkwart,

sehr geehrte Frau Landsberg,

 

ich habe in Lützerath eine Wiese gekauft.

Die Wiese ist indessen enteignungsbedroht. Zur Enteignung der Wiese liegt ein Grundabtretungsbeschluss vor. Um dem entgegenzutreten, ist gegen den Grundabtretungsbeschluss Klage erhoben worden.

Der Kaufpreis ist bereits bezahlt. Besitz, Nutzen und Lasten über die Wiese sind auf mich übergegangen.

Gegen den Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg waren zwei Klagen zu erheben: Eine Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss und eine weitere Klage gegen die angebotene Entschädigung, die weit unter dem gezahlten Kaufpreis liegt.

Die Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss war vor dem Verwaltungsgericht Aachen zu erheben, das habe ich selber gemacht.

Eine weitere Klage ist vor dem Landgericht Aachen zu erheben, diesbezüglich besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt ist beauftragt, Klage gegen die Entschädigung zu erheben. Die Entschädigung ist indessen nur dann zu zahlen, wenn die Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss erfolglos geblieben ist. Aus diesem Grunde ist der Anwalt beauftragt, das Ruhen der Klage auf Entschädigung solange zu beantragen, bis über die Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss entschieden ist. Ist der Grundabtretungsbeschluss nämlich aufzuheben, kommt es nicht zur Enteignung der Wiese, der Anlass für die Zahlung einer Entschädigung fällt dann weg.

Nach führender Kommentarmeinung ist der Grundabtretungsbeschluss gegen die Wiese bereits dann aufzuheben, wenn gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler 2020-2024 Klage erhoben ist. Unter diesen Umständen wird der Hauptbetriebsplan nicht bestandskräftig. Die Bestandskraft des Hauptbetriebsplanes ist zwingende Voraussetzung für die Enteignung. Gegen den Hauptbetriebsplan wurde bereits vor Bekanntgabe des Grundabtretungsbeschlusses Klage erhoben, der Grundabtretungsbeschluss hätte somit schon gar nicht erlassen werden dürfen.

Der Kauf der Wiese in Lützerath war rechtliche Voraussetzung dafür, dem „Wohle der Dörfer und der Allgemeinheit“ wirkungsvoll dienen (Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes) und dem Braunkohlentagebau Einhalt gebieten zu können.

Durch den Kauf der Wiese in Lützerath sind meine finanziellen Reserven leider erschöpft. Ich weiß zurzeit nicht, ob und wie es insgesamt weiter gehen soll. Ich weiß nur eins: Die Teufels- und Schreckensherrschaft von NRW und RWE muss ein Ende haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater, 50170 Kerpen-Buir

 

(veröffentlich mit freundlicher Genehmigung)

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