Arbeitskreis Strukturwandel stellt sein Konzept für das Rheinische Revier vor

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einberufen, die Vorschläge für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung und den begleitenden Strukturwandel in den deutschen Braunkohlerevieren erarbeiten soll. Daraufhin hat sich in unserer Region, gefördert durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen, ein Arbeitskreis aus Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen und engagierten
Einzelpersonen zusammengefunden, um Ideen für einen Strukturwandel im Rheinischen Revier zu koordinieren.
Zu diesem Arbeitsprozess, der noch nicht vollständig abgeschlossen ist, liegt nun unter dem Titel „Lebensraum Rheinisches Revier – gutes Leben und gute Arbeit“ ein erstes Ergebnis vor. Darin wird ein visionärer Ansatz für die menschenwürdige, ökologische und zukunftsfähige Gestaltung des notwendigen Strukturwandels skizziert.
Grundlage ist dabei die Idee einer nachhaltigen Entwicklung, in der sich das Handeln der gesellschaftlichen Akteure – Staat, Zivilgesellschaft, Ökonomie – an der Einhaltung sozialer Mindestanforderungen und planetarer Obergrenzen orientiert. Dabei sind Ressourcenknappheit einerseits und die Übereinkünfte des Pariser Klimaschutzabkommens andererseits zu beachten. In der Konsequenz stellt sich die Frage, welches Wachstum wir uns leisten können.
Das Konzept basiert auf einer Vernetzung wesentlicher Lebensbereiche und wird anhand von acht Leitlinien beschrieben. Diese behandeln die Themenfelder Energiewirtschaft, Industrieregion, Naturraum, städtische Räume, Mobilität, Bildung, Bürgerbeteiligung sowie Finanzierung/Förderung. Zu diesen Leitlinien werden Vorschläge unterbreitet.
Auf diese Weise ist ein positives Leitbild für das Rheinische Revier entstanden, in dem die Beteiligten darstellen, wie sie sich die Zukunft der Region vorstellen, und das auch auf andere Regionen übertragbar ist. Durch die Umsetzung des Konzepts kann das Rheinische Revier zu einer Pilotregion für die Entwicklung zukunftsfähiger Arbeits-, Wohn- und Lebensverhältnisse werden.

Hier die Präsentation des Konzeptes zum Download: Rheinisches Revier – Gutes Leben und gute Arbeit

Pressekontakt:
Andreas Büttgen, 0173 – 5146141
Jutta Schnütgen-Weber, 0172 – 9485089

BUND Kreisgruppe Rhein-Erft: Argumentationshilfe Hambacher Forst

Hallo zusammen,
wir möchten Euch gerne eine Argumentationshilfe an die Hand geben für eine fundierte rechtliche Argumentation auch gegenüber den Medien:
Grundlage: Die FFH-Gebietsmeldungen an die Europäische Kommission erforderten ein zweistufiges Vorgehen: in der ersten Stufe sollten von Deutschland alle geeigneten Gebiete an die EU-Kommission gemeldet werden unabhängig von wirtschaftlichen und anderen, nicht naturschutzfachlichen Kriterien. In der zweiten Stufe sollten dann die geeignetsten Gebiete im Hinblick auf die Einrichtung eines zusammenhängenden Natura-2000-Schutzgebiete-Netzes von der EU-Kommission als FFH-Gebiete ausgewählt werden.
Argumentation:
1. Der Hambacher Wald war meldepflichtig – er hätte auf die Vorschlagsliste gemusst!
Der Hambacher Forst war nach naturschutzfachlichen Kriterien meldefähig (siehe Schreiben 1, Landesumweltministerium, 2. “Hambacher Forst”), also war er auch meldepflichtig und hätte in die Vorschlagsliste aufgenommen werden müssen. Denn bestehende wirtschaftliche Verträge (“rechtliche Bindung”) sind – wie auch beispielsweise der damals aktuelle nationale Schutzstatus – nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union keine rechtlich zulässigen Argumente, den Hambacher Forst (wie auch andere Gebiete) nicht zu melden. Alle Gebiete, die den in Anhang III FFH-Richtlinie festgelegten Kriterien entsprechen, sind in der Gebietsliste aufzunehmen und an die Kommission zu melden (Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie) … dass wirtschaftliche Erwägungen kein Grund für eine Nichtmeldung und Nichtausweisung von Schutzgebieten sind, hat der EuGH bereits bestätigt.
2. Eine Vorschlagsliste unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien hat es nie gegeben!
Deutschland hat jedoch gar keine Vorschlagsliste aller meldepflichtigen Gebiete unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien an die EU-Kommission geschickt – vielmehr wurden von Deutschland nur Gebiete gemeldet, die dann auch FFH-Gebiete geworden sind (dies geht etwas verschlüsselt aus dem Schreiben 2, BfN, hervor). Wirtschaftlich ausbeutbare, meldepflichtige Gebiete wie der Hambacher Forst (und der Buschbeller Wald) wurden ausgespart.
3. Defizite bei der Unterschutzstellung gemeldeter Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht verbieten jede weitere Vernichtung des Hambacher Forstes!
Unabhängig davon: Deutschland hat ein Defizit bezüglich der Unterschutzstellung von gemeldeten Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) nach nationalem Recht. Auch wenn das nicht für alle Bundesländer zutrifft (jedoch für NRW): Vertragspartner mit der EU ist Deutschland als Gesamtheit, insofern muss Deutschland eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten) ausschließen können. Mindestens solange es da in Deutschland im Allgemeinen sowie NRW im Besonderen Defizite gibt, d.h. eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, darf ein so wertvolles Gebiet wie der Hambacher Forst (beispielsweise als Lebensraum der Bechsteinfledermaus) keinesfalls vernichtet werden.
Hinzu kommt, dass viele Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht als Landschaftsschutzgebiete bereits ausgewiesen wurden oder dies zum Ausgleich der Defizite jetzt noch erfolgen soll. Dies bedeutet für die Gebiete im Grunde keinerlei Schutz. Besonders eindrucksvoll zeigt sich dies am “Landschaftsschutzgebiet” Hambacher Forst: Sein Schutzstatus tritt durch eine Sonderregelung in den Landschaftsplänen außer Kraft, sobald er für den Bergbau in Anspruch genommen werden soll!
Bei Fragen gerne melden! Bitte verteilt dieses Schreiben überall, wo ihr denkt, dass es helfen könnte, damit jeder, der dem Hambi helfen will, sagen kann: Der Hambacher Forst ist ein pflichtwidrig nicht an die Europäische Kommission gemeldetes FFH-Gebiet. Er darf nicht weiter vernichtet werden, da eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der gemeldeten Schutzgüter – auch aufgrund der Defizite bei der Unterschutzstellung der gemeldeten Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht in Deutschland im Allgemeinen sowie in NRW im Besonderen – derzeit keinesfalls ausgeschlossen werden kann!

Deutschland und NRW können nicht ernsthaft mit einem übergeordneten öffentlichen Interesse am Kohleabbau argumentieren, wenn sie damit gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht verstoßen! Die NRW-Landesregierung darf daher einer weiteren Rodung des Hambacher Forstes keinesfalls zustimmen! Dies gefährdet die natürliche, existentielle Grundlage menschlichen Lebens auf dem Planeten Erde: Die Funktionalität der Biosphäre. Jedes weitere Stückchen davon, das der Habgier geopfert wird, kann das ganze Ökosystem Erde zum Kippen bringen. Das prioritäre Interesse der Menschen, zu überleben, sollte endlich als „öffentliches Interesse“ höher bewertet werden als das ethikfreie betriebswirtschaftliche Ziel der Gewinnmaximierung. Wir müssen endlich anfangen, mit der Natur, statt gegen sie zu leben, sonst lebt sie ohne uns weiter.

Liebe Grüße und viel Erfolg!
BUND Kreisgruppe Rhein-Erft