Tagebau Garzweiler – Planunterlagen zur Fortführung der wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnis – Einspruch bis 2.5. möglich

Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II im Zeitraum 2024-2030“ gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Für das Wasserrechtsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht, da es sich um ein Vorhaben mit einem jährlichen Volumen von mehr als 10 Mio. m³ Wasser handelt. Hierbei ist auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Hier der Antrag, der zum Teil auf Jahrzehnte alten Daten fußt, im Wortlaut: suempfung_garzweiler_fortfuehrung_antrag

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 02.05.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Einwendungen vorbringen oder bei den Gemeinden Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten, Rommerskirchen, Schwalmtal, Titz, bei der Kreisstadt Bergheim, bei den Städten Bedburg, Dormagen, Erkelenz, Grevenbroich, Hückelhoven, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Wassenberg, Wegberg, Willich, wo die Unterlagen auch physisch einzusehen sind.

Ein Muster eines Einwendungsschreibens findet Ihr hier . Lasst Euch gern davon inspirieren und von den zitierten Fakten beeindrucken, aber formuliert danach bitte sicherheitshalber Euren eigenen Brief.

Gleichzeitig sucht die Bezirksregierung Arnsberg per Stellenausschreibung eine Hilfskraft zur Bearbeitung und digitalen Aufarbeitung der Einwendungen: „Die Durchführung der geplanten Online-Konsultation dient dazu, anstelle eines ansonsten erforderlichen Erörterungstermins das Verfahren zur Sümpfung Garzweiler planmäßig bis 31.12.2023 beenden zu können.“

Dass der Protest gegen den oft fragwürdigen Umgang der Braunkohlekonzerne mit dem Grundwasser Erfolg haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil gegen die LEAG, die den Tagebau Jänschwalde nun nur noch sechs Wochen betreiben darf.