Andere Baustelle, immer das gleiche: Angemeldete Mahnwache im Gremberger Wäldchen verboten

Köln. Ohne Vorlaufzeit wurde am heutigen Mittwoch die Mahnwache an der Schutzhütte im Gremberger Wäldchen verboten und ebenso Ersatz-Veranstaltungen.

Ein solches Verbot einer Versammlung ist die „schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit“ (BVerfGE 110, 77, 89). Aufgrund Art. 8 Grundgesetz (GG) kann eine Versammlung nicht ohne triftigen Grund verboten werden.

Die Versammlungsleitenden hatten keine Möglichkeit auf diesen Schritt zu reagieren, da zunächst vor Ort die Versammlung aufgehoben wurde und eine halbe Stunde später erst die schriftliche
Begründung einging. Die Begründung bringt hervor, dass eine Gefährdung für die Menschen bestehe, wenn sie sich abseits der Wege aufhalten, außerdem wurde eine Verbindung zwischen Baumbesetzer*innen und der Mahnwache gezogen. Für jegliche Begründungen des Beschlusses eines Verbotes hätte eine Kommunikation mit den Versammlungsleiter*innen stattfinden können. Es sind Rechtsmittel eingelegt.

Zeitgleich werden die Baumhäuser im benachbarten Waldstück durch Polizeikräfte geräumt und die durch Schutzmaßnahmen angebrachten Holzstrukturen zerstört. Die Mahnwache war in den letzten Wochen eine Anlaufstelle und Informationspunkt für die Kölner Zivilgesellschaft und gilt als eine bunte und bürgerliche Protestform. Aufmerksam machen wollten die Veranstalter*innen auf den Ausbau der A4, welcher große Teile des Waldes zerstören wird. Die Rodungssaison beginnt erst im Oktober und auch der Beginn der Baumaßnahmen liegt noch in weiter Ferne.

„Die Auflösung der Mahnwache hier an der Schutzhütte ist an den Haaren herbeigezogen: Sie schmeißen die Mahnwache in einen Topf mit den Baumhäusern im Wald, nur weil sie da keine Ansprechperson gefunden haben. Es muss möglich sein, dass zwei Protestformen nebeneinander funktionieren. Oder dürfen wir jetzt zukünftig nirgends protestieren, weil ja immer Leutenfangen
könnten, Baumhäuser zu bauen oder Häuser besetzen?“, so Beate Umling, die in den letzten Wochen oft mit dem Fahrrad in den Wald gefahren ist, um sich mit den Menschen an der Mahnwache
auszutauschen.

Gerade junge Menschen suchen sich andere Protestformen als Mahnwachen, um auf die prekäre Situation der Welt und Natur aufmerksam zu machen. „Protestformen sind unterschiedlich, doch es ist ein Grundrecht, sich zu versammeln! Gerade Mahnwachen sind essenziell, um den bürgerlichen Protest für unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Die Behörden schaffen mit diesem Schritt nur wieder eines: Sie greifen in unser Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung ein und enttäuschen uns!“, zeigt sich eine Person am Rande des Waldes empört.

(Pressemitteilung der Mahnwache Lützerath lebt! e. V.)

Kommunen lassen Anwohner für die Beseitigung von Bergschäden zahlen

In den ehemaligen Steinkohle-Abbaugebieten sind Bergschäden an der Tagesordnung; die Unterstützung der Geschädigten ist im Allgemeinen gut geregelt. Nicht so bei den Anrainern der Braunkohle-Tagebaue. Hier gibt es immer wieder Gebäuderisse, Kanalschäden, gefährliche Bodenwellen auf viel befahrenen Straßen. Hausbesitzern droht ein aufwändiger Papier- und Nervenkrieg, wenn sie Entschädigung erwarten … und die Kommunen wälzen die Kosten still und leise auf ihre Steuerzahler ab.

Beispiel: Das marode Kanalsystem und die Folgen im Dürener Südkreis

Beispiel: Schäden an der neuen A4

Beispiel: Wer rechnet denn hier mit Bergschäden?