Muss RWE das Rheinwasser für die See-Befüllung bezahlen?

Texte

* 5 Cent für jeden Kubikmeter Rheinwasser
* keine Ausnahme von der Entgeltpflichtigkeit für RWE
* Haftungslösung für alle Langzeitschäden überfälligIn Nordrhein-Westfalen ist nach gegebener Rechtslage nichts dafür ersichtlich, dass die RWE Power AG von der Verpflichtung zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts zur Befüllung der Braunkohlentagebaurestlöcher im Hambach und Garzweiler befreit werden kann. Das ist das zentrale Ergebnis eines vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Auftragnehmer war die Frankfurter Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte.

Die RWE Power AG plant den Bau und Betrieb einer 45 Kilometer langen Rheinwassertransportleitung zu den Braunkohlentagebauen Hambach und Garzweiler. Ab 2030 sollen jährlich bis zu 340 Millionen Wasser aus dem Rhein entnommen und in das ehemalige Braunkohlenrevier geleitet werden. Ziel ist es, damit die Restlöcher zu Seen zu entwickeln, die zum Zwecke der Braunkohlengewinnung großräumig leergepumpten Grundwasserleiter
beschleunigt wiederaufzufüllen und die ansonsten trockenfallenden geschützten Feuchtgebiete zu erhalten. Da die Rheinwassertransportleitung noch 70 Jahre nach Tagebauende betrieben werden soll, könnte durch das Wasserentnahmeentgelt ein Milliardenbetrag zustande kommen. In der Vergangenheit hatte RWE verlautbaren lassen, dass es sich bei den Maßnahmen um „behördlich angeordnete Benutzungen“ handele, weshalb der Konzern die Gebühr nicht zahlen müsse.

Gegenstand des vom BUND beauftragten Rechtsgutachtens war daher die Klärung der Fragen, nach und mit welchen Maßgaben die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen entgeltpflichtig ist und unter welchen Bedingungen eine solche Entnahme für den Zweck der Restlochbefüllung entgeltfrei gestellt werden kann.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Das Rechtsgutachten zeigt: RWE ist ohne Wenn und Aber zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Anstatt die Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen der Braunkohlengewinnung auf die Allgemeinheit abwälzen zu wollen, muss RWE endlich zu seiner Verantwortung der dauerhaften Nachsorge stehen. Da das Land NRW die Rheinwasserentnahme offenbar in Kürze zulassen will, ist die Entgeltpflicht bereits im Genehmigungsbescheid festzulegen.“

Relevant für die Entstehung der Entgeltpflicht ist gemäß Gutachten, dass RWE durch eine Zulassungsentscheidung überhaupt die Möglichkeit der Wasserentnahme und damit die Teilhabe an der knappen, staatlich bewirtschafteten Ressource Wasser eröffnet wird. Die Wasserentnahme ist nicht als behördlich angeordnet zu beurteilen, sondern als eine freiwillig eingegangene Verpflichtung zur fortdauernden Einhaltung der bergrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen, zu der auch die Übernahme entsprechender Nachsorgepflichten gehörte. Dies war bereits zu Beginn des Gewinnungsbetriebs und der Aufnahme der Bergbautätigkeit durch das Unternehmen klar.

Rechtsanwalt Tobias Kroll von der Kanzlei PNT Partner (Frankfurt): „Die Befüllung der Tagebaurestlöcher mit Wasser dient der Wiedernutzbarmachung und damit der Herstellung eines nachbergbaulichen Zustandes. Sie erfolgt im Rahmen eines behördlich abgestimmten, zum Teil auch vorgegebenen Rahmens. In erster Linie ist die Renaturierung aber eine bergrechtliche Pflicht der RWE, die durch das eigene unternehmerische Interesse an der Aufnahme der Bodenschatzgewinnung begründet ist. Die abschlussbetriebsplankonforme Wasserhaltung in Form der Flutung erfolgt im eigenen Interesse der RWE, wenn sie nach dem Ende des Braunkohleabbaus aus ihren Pflichten nach dem Bundesberggesetz entlassen werden will. Die Entnahme von Wasser aus dem Rhein erfolgt daher im Kern, fortdauernd und vorrangig aus dem ureigenem wirtschaftlichen Interesse der RWE, das mit der Braunkohlegewinnung verbunden ist.“

Da die Kosten der Bewirtschaftung von Gewässern angesichts der Folgen des Klimawandels zunehmend steigen werden, wäre eine Befreiung von Wasserentnahmeentgelten auch rechtspolitisch nicht vertretbar. Die Nutzung der aus dem Tagebau stammenden Braunkohle zur Energiegewinnung und die dadurch bedingte Freisetzung von CO_2 hat selbst unmittelbar zum Klimawandel beigetragen. RWE ist damit mitursächlich für die steigenden Kosten der erforderlichen Gewässerbewirtschaftung.

Die RWE Power AG hat über Jahrzehnte hinweg durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört. Die geplanten Reparaturmaßnahmen sind wiederum mit weiteren massiven Eingriffen verbunden. „Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch dauerhaft zur Kasse gebeten wird. Darüber hinaus muss die Landesregierung endlich eine verursachergerechte Haftungslösung für alle Langzeitschäden des Braunkohlenbergbaus vorlegen“, so BUND-Geschäftsleiter Jansen.

Hintergrund:

Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m^3 . Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.

Die RWE Power AG plant, zur künstlichen Befüllung der Braunkohlerestlöcher Garzweiler und Hambach mit Wasser eine 45 Kilometer lange Pipeline vom Rhein bis zu den Tagebauen zu bauen. Über ein Entnahmebauwerk bei Dormagen sollen bis zu 18 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entnommen und in die Braunkohlegruben bzw. Feuchtgebiete geleitet werden. Pro Jahr summiert sich dies auf etwa 340 Millionen Kubikmeter. Diese Menge entspricht in etwa dem Fünffachen des Wasserverbrauchs der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Hoffnung ist, dass die Restseen 40 Jahre nach Tagebauende ihren geplanten Endwasserspiegel erreichen. Weitere 30 Jahre soll die Rheinwassertransportleitung laut RWE danach weiterbetrieben werden, um Wasserverluste auszugleichen. Mit einem Volumen von 4,3 (Hambach) bzw. 1,5 Milliarden Kubikmetern (Garzweiler) würden die Braunkohleseen nach dem Bodensee zu den größten Seen Deutschlands gehören.

Klarstellung der Landesregierung nach BUND-Kritik

RWE muss für Wasserentnahme zur Befüllung der Braunkohle-Restseen zahlen. Das hat Umweltminister Krischer jetzt in einem Bericht an den Landtag bestätigt. „Nach derzeitigen Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist“, heißt es darin.
Die Versuche des Kohlekonzerns, sich der Braunkohlefolgekosten auf Kosten der Allgemeinheit zu entledigen, sind zumindest in diesem Punkt erst einmal gescheitert.

Der BUND hatte bereits im Juni 2024 in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es Anzeichen dafür geben würde, dass sich RWE vor dem Wasserentnahmeentgelt drücken wollte. Diese Vermutung wurde durch einen WDR-Bericht bestätigt. Danach erklärte eine RWE-Sprecher auf Anfrage, das Entnehmen des Wassers aus dem Rhein sei „nach den landesplanerischen Vorgaben konkret darauf ausgelegt, dem Anliegen einer frühzeitigen und schnellstmöglichen Befüllung der Tagebauseen nachzukommen. Insofern würde eine Kostenbelegung dieser Wasserentnahme nicht der Lenkungsintention des WasEG entsprechen, eine Reduzierung von Wasserentnahmen herbeizuführen.“

Im Klartext: RWE vertritt die Auffassung, für „behördlich angeordnete Benutzungen“ müsse die Gebühr nicht gezahlt werden. Und die Rheinwasserentnahme sei eine solche im Braunkohlenplan vorgesehene Maßnahme zur Befüllung der Tagebaulöcher und des Grundwassers sowie zur Stützung der Feuchtgebiete. Die Argumentation ist rechtlich fragwürdig und einigermaßen dreist. Denn diese Maßnahmen sind die Grundbedingung dafür gewesen, dass RWE überhaupt bergrechtliche und wasserrechtliche Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Tagebau erteilt bekommen hat.

Die Rheinwassertransportleitung soll unter anderem dazu dienen, die Restlöcher mit Wasser zu füllen. RWE rechnet damit, dass dies 40 Jahre dauert. Danach muss die Pipeline nach RWE-Angaben weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen.

Ende Mai hat die Landesregierung gemäß Landesplanungsgesetz die Sicherung einer gebündelten Trasse für die Rheinwassertransportleitung
zur Befüllung der Restlöcher der Braunkohlentagebaue beschlossen. Nach der bereits 2020 erfolgten raumordnerischen Sicherung einer Trasse für die Garzweiler-Leitung, wird damit nun auch der Weg frei für die Leitung zum Tagebau Hambach. Vor diesem Hintergrund fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung auf, die RWE Power AG „ohne Wenn und Aber“ zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts heranzuziehen. Damit könnten jährlich etwa 17 Millionen Euro für Maßnahmen des Gewässerschutzes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie gewonnen werden.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört. Die geplanten Reparaturmaßnahmen sind wiederum mit weiteren massiven Eingriffen verbunden. Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch zur Kasse gebeten wird. Es ist verwunderlich, dass dieses Thema bislang in der öffentlichen Debatte um die Rheinwassertransportleitung keine Rolle spielt. Wir befürchten, dass der Kohlekonzern RWE versuchen könnte, sich vor der Entrichtung des Wasserentnahmeentgelts zu drücken.“

Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m3. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.

Die RWE Power AG plant, zur künstlichen Befüllung der Braunkohlerestlöcher Garzweiler und Hambach mit Wasser eine 45 Kilometer lange Pipeline vom Rhein bis zu den Tagebauen zu bauen. Das Rheinwasser soll auch dem Erhalt der ansonsten wegen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkung austrocknenden Feuchtgebiete an Schwalm und Nette dienen. Allein hierfür sind im Jahr 2030 das Einleiten oder Infiltrieren von etwa 110 Millionen Kubikmeter so genannten Ökowassers notwendig. Da ein erheblicher Teil des in die Restlöcher eingeleiteten Wassers zudem im Untergrund versickert, könnte so auch eine beschleunigte Wiederauffüllung der leergepumpten Grundwasserleiter erfolgen.

Über ein Entnahmebauwerk bei Dormagen sollen bis zu 18 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entnommen und in die Braunkohlegruben bzw. Feuchtgebiete geleitet werden. Pro Jahr summiert sich dies auf etwa 340 Millionen Kubikmeter. Diese Menge entspricht in etwa dem Fünffachen des Wasserverbrauchs der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Hoffnung ist, dass die Restseen 40 Jahre nach Tagebauende ihren geplanten Endwasserspiegel erreichen. Mit einem Volumen von 4,3 (Hambach) bzw. 1,5 Milliarden Kubikmetern (Garzweiler) würden die Braunkohleseen nach dem Bodensee zu den größten Seen Deutschlands gehören.

„Insbesondere die wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen der Braunkohlengewinnung werden noch etliche der nachfolgenden Generationen beschäftigen“, sagt Dirk Jansen. „Hier muss die Landesregierung sicherstellen, dass der Verursacher ohne Wenn und Aber die Folgekosten dauerhaft übernimmt.“

Daneben bereitet dem BUND auch Sorge, welche Auswirkungen die Rheinwasserentnahme auf das Ökosystem Rhein haben wird. Abschließende Prüfungen stünden noch aus. Angesichts der Vielzahl an Schadstoffen im Rhein müsste zudem vor einer weiteren Verwendung eine Reinigungsstufe zwischengeschaltet werden. Diese dürfte nicht an der Kostenfrage scheitern.

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