Landesentwicklungsplan NRW: Kritische Mitwirkung erwünscht!

Aktuell findet noch bis zum 15. Juli das Öffentlichkeitsverfahren zum Landesentwicklungsplan (LEP) statt. Das Verfahren ist für Tagebauanrainer wichtig, aber auch insgesamt für alle Bereiche, die vom Strukturwandel profitieren sollen, denn die Landesregierung plant ja, mit vereinfachten Vorschriften die Planungen zu „entfesseln“ – sprich, z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. ggf. deutlich zu reduzieren. Wir wünschen uns aber, dass der Strukturwandel im Rheinischen Revier nachhaltig gestaltet wird.

Die Initiative „Buirer für Buir“ hat zwei Stellungnahmen verfasst und diese an die Landesregierung geschickt – Mailadresse und Texte – siehe unten.

Wer mag, kann sich dieser Textkonserven gerne bedienen oder sie kreativ weiter entwickeln. Eine kritische Beteiligung möglichst vieler ist WICHTIG. Deshalb nutzt bitte die Möglichkeit und teilt gerne auch diese Vorschläge.

Mailadresse: landesplanung@mwide.nrw.de

 

Text 1 für eine nachhaltige Gewerbe- und Industrieansiedlung:

Betreff: Landesentwicklungsplan (LEP) – vereinfachte Genehmigungsverfahren Gewerbeflächen versus Vorrangprogramm bestehender Flächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des LEP sollen u.a. auch durch vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren zusätzliche Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Rheinischen Revier (RR) ermöglicht werden, um den Strukturwandel zu forcieren.

Grundsätzlich ist eine frühzeitige Ansiedlung neuer, zukunftsfähiger Branchen im RR zu begrüßen, um Ausgleiche zur immer kleiner werdenden Braunkohle-Industrie zu schaffen.

Gegen einen weiteren Flächenverbrauch in Verbindung mit vereinfachten Genehmigungsverfahren erhebe ich jedoch meinen Einwand. Hintergrund:

– Für die Förderung, Verstromung und Verarbeitung der Braunkohle sowie für die Rekultivierung sind enorme Flächen im Gebrauch (Tagebaue, Kraftwerke, Verarbeitungsbetriebe, Infrastruktur, Umsiedlungsflächen, etc.).

– Das erste Kraftwerk ist in der Sicherheitsreserve, weitere folgen in Kürze – die Dauer der Sicherheitsreserve und damit die Nutzung von Flächen für Kraftwerke ist begrenzt.

– Aktuell wird der Kohleausstieg verhandelt – mit einem früheren Ausstieg als 2045 ist zu rechnen – mit Auswirkung auf vorbereitete Flächen rund um die Tagebaue Hambach und Garzweiler.

– Bei früherem Kohleausstieg sind im Bereich Tagebau Hambach die Umsiedlungsorte Morschenich und Manheim mit hervorragender Infrastruktrur und Anbindung an Verkehrswege alternativ zu nutzen. Darüber hinaus würden je nach Ausstiegsdatum weitere große Flächen verfügbar sein, die in Szenarien ermittelt werden können.

– Vereinfachte und beschleunigte Verfahren gehen dagegen zu Lasten von Natur-, Umwelt-, Arten- und Gesundheitsschutz (letzteres z.B. durch Emissionen Lärm, Licht, Feinstaube, etc.).

– Zusätzliche Erschließung von Flächen führt zu weiterer Versiegelung von Böden, Abnahme landwirtschaftlicher Flächen und Bäume/Wälder und forciert weiter den Klimawandel.

Meine Anregung/Forderung ist ein „Vorrangprogramm für Industrie-/Gewerbebrachen und zukünftige Areale für alternative Nutzung“ – dieses Vorrangprogramm könnte entweder durch Steuererleichterungen, Zuschüsse zur Vorbereitung der alternativen Bebauung/Nutzung etc. gefördert werden. Parallel wäre ein öffentlich einsehbares Strukturwandel-Kataster einzurichten, dass Gewerbe-/Industrieflächen mit Verfügbarkeit (sofort oder ab mm/jjjj) ausweist und entsprechende Förderungen aus dem Vorrangprogramm genießt.

Mit freundlichem Gruß …

 

Text 2 für Tagebauanrainer:

Betreff: Landesentwicklungsplan (LEP) – Abstand zu Tagebaurändern

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute gelten bereits unterschiedliche Abstandsregelungen zwischen den Braunkohle-Tagebaurändern (Abschlusskanten) zu besiedelten Flächen. Für Holzweiler wurde der Abstand durch die Leitentscheidung Garzweiler auf 400 Meter festgelegt – für die Ortschaft Buir sieht der Plan für den Tagebau Hambach eine deutlich geringere Entfernung vor.

Gleichzeitig hat die Landesregierung den Abstand von Windkraftanlagen deutlich erhöht.

Eine einzige, verhältnismäßig kleine und deutlich weniger emittierende WKA muss seit September 2017 in NRW einen Mindestabstand von 1.500 Metern haben, während der Tagebau Hambach bis auf 270 Meter an die Ortslage Buir herankommen soll – mit Emissionen wie Feinstaub, Grobstaub, Lärm, Licht, Radon, etc.. Gleiches gilt für mehrere tausend von Braunkohletagebauen oder Braunkohlekraftwerken betroffene Menschen im gesamten Rheinischen Revier.

Meine Forderung für den LEP: Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Menschen, die Anrainer von Infrastrukturen zur Energiegewinnung sind – also Kraftwerke, Tagebaue, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, etc. – für alle gilt der einheitliche Mindestabstand von 1.500 Metern.

Mit freundlichem Gruß …