Demonstration am Hambacher Forst

Mit Beschluss der NRW-Bauministerin von Mittwoch, 12.09.2018, sollen alle Baumhäuser im Hambacher Forst mit sofortiger Wirkung geräumt werden. Anlässlich dieses unverantwortbaren Großeinsatzes der Polizei, welcher durch RWE und die Landesregierung von NRW veranlasst wurde, rufen wir zu einer Demonstration auf um ein deutliches Signal des Widerstands zu setzen. Wir werden die Räumungen nicht hinnehmen; wir stehen mit vielen Menschen für den Erhalt des Hambacher Forsts!

Unter dem Vorwand des Brandschutzes hat die NRW Landesregierung nun scheinbar einen Grund gefunden, die unliebsamen Baumhäuser räumen zu lassen. So will sie den Weg freimachen für die Profitinteressen von RWE, die direkt für Umweltzerstörungen und Klimawandel verantworklich sind.

Nach Barrikadenräumungen und der Durchsuchung des Wiesencamps, nach der Ausrufung eines „gefährlichen Ortes“ und der Schikanierung von Anwohner*innen ist dies der Höhepunkt der Eskalation.

Während wir einen einmaligen Hitzesommer erlebt haben, Wälder in ganz Europa brannten und uns die Ausmaße des Klimawandels eindrücklich gezeigt wurden, soll nun im Rheinland ausgerechnet ein einzigartiger Wald der klimaschädlichen Braunkohle weichen.

In den letzten Tagen wurde klar, dass eine Rodung des Hambacher Forsts keine gesellschaftlichen Mehrheiten hat. Die Landesregierung und RWE ignorieren die lauten Stimmen, die sich dagegen stellen: von Teilen der Kohlekommission, von ver.di oder der Polizeigewerkschaft, von Kirchen, von Umwerltschützer*innen und von Bürger*innen.

Gemeinsam werden wir mit Vielen kraftvoll in einem Demonstrationszug zum Hambacher Forst ziehen und für den Erhalt dieses besonderen Waldes und für Klimagerechtigkeit protestieren.

Gemeinsam werden wir die Rodungen verhindern und den Hambacher Forst retten!

Startort: Buir Bahnhof

Zeit: 16:00 Treffpunkt, 16:30 Uhr Beginn der Demo

Abschlusskundgebung: ca. 18:30 Uhr

Zuganreisen:

Aachen: 15:18 Uhr Gleis 6 nach Horrem und dort Umstieg in die S19 um 16:01 Uhr

Bonn: 15:02 Uhr Gleis 2 nach Köln Hbf und dort Umstieg in die S19 um 15:40 Uhr

Köln: 15:40 Uhr von Gleis 11

Düsseldorf: 14:58 Uhr Gleis 16 nach Köln Hbf und dort Umstieg in die S19 um 15:40 Uhr

 

Veranstalter: Bündnis gegen Braunkohle

BUND Kreisgruppe Rhein-Erft: Argumentationshilfe Hambacher Forst

Hallo zusammen,
wir möchten Euch gerne eine Argumentationshilfe an die Hand geben für eine fundierte rechtliche Argumentation auch gegenüber den Medien:
Grundlage: Die FFH-Gebietsmeldungen an die Europäische Kommission erforderten ein zweistufiges Vorgehen: in der ersten Stufe sollten von Deutschland alle geeigneten Gebiete an die EU-Kommission gemeldet werden unabhängig von wirtschaftlichen und anderen, nicht naturschutzfachlichen Kriterien. In der zweiten Stufe sollten dann die geeignetsten Gebiete im Hinblick auf die Einrichtung eines zusammenhängenden Natura-2000-Schutzgebiete-Netzes von der EU-Kommission als FFH-Gebiete ausgewählt werden.
Argumentation:
1. Der Hambacher Wald war meldepflichtig – er hätte auf die Vorschlagsliste gemusst!
Der Hambacher Forst war nach naturschutzfachlichen Kriterien meldefähig (siehe Schreiben 1, Landesumweltministerium, 2. “Hambacher Forst”), also war er auch meldepflichtig und hätte in die Vorschlagsliste aufgenommen werden müssen. Denn bestehende wirtschaftliche Verträge (“rechtliche Bindung”) sind – wie auch beispielsweise der damals aktuelle nationale Schutzstatus – nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union keine rechtlich zulässigen Argumente, den Hambacher Forst (wie auch andere Gebiete) nicht zu melden. Alle Gebiete, die den in Anhang III FFH-Richtlinie festgelegten Kriterien entsprechen, sind in der Gebietsliste aufzunehmen und an die Kommission zu melden (Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie) … dass wirtschaftliche Erwägungen kein Grund für eine Nichtmeldung und Nichtausweisung von Schutzgebieten sind, hat der EuGH bereits bestätigt.
2. Eine Vorschlagsliste unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien hat es nie gegeben!
Deutschland hat jedoch gar keine Vorschlagsliste aller meldepflichtigen Gebiete unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien an die EU-Kommission geschickt – vielmehr wurden von Deutschland nur Gebiete gemeldet, die dann auch FFH-Gebiete geworden sind (dies geht etwas verschlüsselt aus dem Schreiben 2, BfN, hervor). Wirtschaftlich ausbeutbare, meldepflichtige Gebiete wie der Hambacher Forst (und der Buschbeller Wald) wurden ausgespart.
3. Defizite bei der Unterschutzstellung gemeldeter Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht verbieten jede weitere Vernichtung des Hambacher Forstes!
Unabhängig davon: Deutschland hat ein Defizit bezüglich der Unterschutzstellung von gemeldeten Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) nach nationalem Recht. Auch wenn das nicht für alle Bundesländer zutrifft (jedoch für NRW): Vertragspartner mit der EU ist Deutschland als Gesamtheit, insofern muss Deutschland eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten) ausschließen können. Mindestens solange es da in Deutschland im Allgemeinen sowie NRW im Besonderen Defizite gibt, d.h. eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, darf ein so wertvolles Gebiet wie der Hambacher Forst (beispielsweise als Lebensraum der Bechsteinfledermaus) keinesfalls vernichtet werden.
Hinzu kommt, dass viele Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht als Landschaftsschutzgebiete bereits ausgewiesen wurden oder dies zum Ausgleich der Defizite jetzt noch erfolgen soll. Dies bedeutet für die Gebiete im Grunde keinerlei Schutz. Besonders eindrucksvoll zeigt sich dies am “Landschaftsschutzgebiet” Hambacher Forst: Sein Schutzstatus tritt durch eine Sonderregelung in den Landschaftsplänen außer Kraft, sobald er für den Bergbau in Anspruch genommen werden soll!
Bei Fragen gerne melden! Bitte verteilt dieses Schreiben überall, wo ihr denkt, dass es helfen könnte, damit jeder, der dem Hambi helfen will, sagen kann: Der Hambacher Forst ist ein pflichtwidrig nicht an die Europäische Kommission gemeldetes FFH-Gebiet. Er darf nicht weiter vernichtet werden, da eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der gemeldeten Schutzgüter – auch aufgrund der Defizite bei der Unterschutzstellung der gemeldeten Natura-2000-Gebiete nach nationalem Recht in Deutschland im Allgemeinen sowie in NRW im Besonderen – derzeit keinesfalls ausgeschlossen werden kann!

Deutschland und NRW können nicht ernsthaft mit einem übergeordneten öffentlichen Interesse am Kohleabbau argumentieren, wenn sie damit gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht verstoßen! Die NRW-Landesregierung darf daher einer weiteren Rodung des Hambacher Forstes keinesfalls zustimmen! Dies gefährdet die natürliche, existentielle Grundlage menschlichen Lebens auf dem Planeten Erde: Die Funktionalität der Biosphäre. Jedes weitere Stückchen davon, das der Habgier geopfert wird, kann das ganze Ökosystem Erde zum Kippen bringen. Das prioritäre Interesse der Menschen, zu überleben, sollte endlich als „öffentliches Interesse“ höher bewertet werden als das ethikfreie betriebswirtschaftliche Ziel der Gewinnmaximierung. Wir müssen endlich anfangen, mit der Natur, statt gegen sie zu leben, sonst lebt sie ohne uns weiter.

Liebe Grüße und viel Erfolg!
BUND Kreisgruppe Rhein-Erft