Kommunen lassen Anwohner für die Beseitigung von Bergschäden zahlen

In den ehemaligen Steinkohle-Abbaugebieten sind Bergschäden an der Tagesordnung; die Unterstützung der Geschädigten ist im Allgemeinen gut geregelt. Nicht so bei den Anrainern der Braunkohle-Tagebaue. Hier gibt es immer wieder Gebäuderisse, Kanalschäden, gefährliche Bodenwellen auf viel befahrenen Straßen. Hausbesitzern droht ein aufwändiger Papier- und Nervenkrieg, wenn sie Entschädigung erwarten … und die Kommunen wälzen die Kosten still und leise auf ihre Steuerzahler ab.

Beispiel: Das marode Kanalsystem und die Folgen im Dürener Südkreis

Beispiel: Schäden an der neuen A4

Beispiel: Wer rechnet denn hier mit Bergschäden?

Info-Abend „Schlichtung Bergschäden Braunkohle in NRW“

Die Initiativen „Bürger gegen Bergschäden“ aus Hückelhoven, „Netzwerk Bergbaugeschädigter“ aus Bergheim, „Initiative Bergbaugeschädigter“ aus Elsdorf und die „Rheinische Initiative Bergbaugeschädigter“ aus Jülich laden zu einer kostenfreien und offenen Informationsveranstaltung zum Thema „Schlichtung Bergschäden Braunkohle in NRW“
am 12.06.2018 ab 19:30 Uhr
in die Gaststätte „Alt Jülicher Stuben“, Linnicher Str. 28 in 52428 Jülich, ein.

Dort wollen sie über die Arbeit der Schlichtungsstelle informieren, für Fragen der Bürger/Antragssteller zur Verfügung stehen und für diesen Weg der Sachstandsaufklärung werben. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle Herr Robert Deller, Oberstaatsanwalt aus Aachen a.D., wird über die Verfahrensregeln und Abläufe eines Schlichtungsverfahrens referieren und steht für Fragen der Gäste gerne zur Verfügung.

Die Schlichtungsstelle steht jedem offen, der mit einer Ablehnung oder einem Angebot von RWE nicht einverstanden ist. Ohne eine fachkundige Begleitung/Vertretung ist dieser Weg für den betroffenen Haus- und Grundeigentümer kostenfrei und risikoarm. Für die Übernahme von Kosten für eine fachliche Begleitung/Vertretung setzen wir uns weiterhin ein.

Dennoch muss man sich wie bei allen Streitfällen gut vorbereiten, um gegen die Daten- und Wissensübermacht von RWE auch nur ansatzweise bestehen zu können. Die Schlichtungsbereitschaft des Bergbaukonzerns wird von vielen Betroffenen stark in Frage gestellt.
Die anschließende Diskussion steht deswegen unter dem Motto: „Was muss ein Antragssteller beachten? „